70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Der DBwV fordert, dass die Linearwerte des aktuellen Tarifergebnisses auf alle Besoldungsgruppen übertragen werden und somit keine wirkungsgleiche Übertragung erfolgt. Foto: DBwV/gr. Darrelmann
Mitte April 2018 haben sich die Tarifparteien für den Bund im Rahmen des Tarifergebnisses geeinigt. Diese Einigung sieht eine lineare Erhöhung der Entgelte in den allgemeinen Tabellen in drei Schritten vor. Rückwirkend zum 1. März 2018 steigen die Entgelte im Schnitt um 3,19 Prozent, zum 1. April 2019 im Schnitt um 3,09 Prozent und ab dem 1. März 2020 im Schnitt um 1,06 Prozent. Anders als die Jahre zuvor und somit auch für uns als DBwV überraschend, sieht der aktuelle Entwurf eine Besonderheit vor: Die prozentuale Erhöhung wird nicht auf alle Tabellenwerte einheitlich übertragen, sondern es werden unterschiedliche prozentuale Erhöhungen vorgenommen. Diese sind von Entgeltgruppe zu Entgeltgruppe (vergleichbar den Besoldungsgruppen) und von Entgeltstufe zu Entgeltstufe (vergleichbar Erfahrungsstufen) unterschiedlich, wodurch es zum Teil zu erheblichen Abweichungen zwischen den Personengruppen kommt.Dies ist auch der Grund, warum der DBwV eine Neupositionierung in Bezug auf die verbandlichen Forderungen vornehmen musste, um alle Mitgliederinteressen zu berücksichtigen. Insoweit fordern wir, dass die oben bezeichneten Linearwerte auf alle Besoldungsgruppen übertragen werden und somit keine wirkungsgleiche Übertragung erfolgt.Im Ergebnis fordern wir damit rückwirkend zum 1. März 2018 eine Anhebung von 2,99 Prozent (Ergebnis der Tarifforderung abzüglich der sogenannten Versorgungsrücklage in Höhe von einmalig 0,2 Prozent; § 14a Bundesbesoldungsgesetz), zum 1. März 2019 eine Anhebung von 3,09 Prozent und zum 1 März 2020 eine Anpassung von 1,06 Prozent.
Im weiteren Verlauf ist der DBwV am Gesetzentwurf, der Voraussetzung für die Übertragung des Tarifergebnisses auf Besoldung und Versorgung ist, beteiligt gewesen und wir haben uns entsprechend unserer Rolle als Spitzenverband der Menschen der Bundeswehr gegenüber dem Bundesinnenministerium eingebracht. Am 6. Juli hat das Bundeskabinett die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung der Bundesbeamten beschlossen. Dieser Beschluss ist Voraussetzung dafür, dass die Bezüge der Besoldungs- und Versorgungsempfänger unter Vorbehalt rückwirkend zum 1. März 2018 ausgezahlt werden können. Nach derzeitigem Stand ist hiermit zum Oktober 2018 zu rechnen.Wir werden weiter berichten. Im internen Bereich wurden die wichtigsten Fragen noch einmal zusammengefasst und vertiefende Informationen hinterlegt.
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