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In der aktuellen Debatte geht es um die Bewaffnung der Drohne Heron TP aus israelischer Produktion. Foto: IAI
Seit mehr als zehn Jahren läuft in Deutschland eine Debatte über die Bewaffnung von aus der Ferne gesteuerten Luftfahrzeugen (umgangssprachlich Drohnen) in diesem Fall um den Heron TP – und obwohl es im Koalitionsvertrag festgeschrieben war, kommt es auch in dieser Legislaturperiode zu keiner Entscheidung mehr. Der Grund: Die SPD sieht weiteren Diskussionsbedarf und hat aus diesem Grund eine Drohnenkommission eingerichtet.
Zwei Mitglieder dieser Kommission, die Bundestagsabgeordnete Siemtje Möller und der stellvertretende DBwV-Bundesvorsitzende Hauptmann Andreas Steinmetz, haben jetzt in einer Panel-Diskussion der Gesellschaft für Sicherheitspolitik (GSP) den Stand der Debatte wiedergegeben. Komplettiert wurde die vom GSP-Präsidenten Prof. Dr. Johannes Varwick moderierte Runde von Dr. Heike Spieker vom Deutschen Roten Kreuz (DRK).
Gleich zu Beginn stellte Varwick fest: Während in Deutschland noch debattiert wird, verfügen inzwischen rund 30 Staaten weltweit über bewaffnete Drohnen – mindestens zehn haben sie bereits zum Einsatz gebracht. Nicht nur in Sicherheitskreisen erregte der massive Einsatz von bewaffneten durch Aserbaidschan im Krieg um die Region Berg-Karabach im vergangenen Herbst Aufmerksamkeit.
In der aktuellen Debatte der SPD geht es in erster Linie um völkerrechtliche Aspekte des Einsatzes bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge. Siemtje Möller, verteidigungspolitische Sprecherin der Sozialdemokraten, betonte, dass die Bundeswehr grundsätzlich keine Waffe völkerrechtswidrig einsetzen dürfe. „Damit ist für mich klar, dass Drohnen nicht außerhalb des Völkerrechts eingesetzt werden“, sagte Möller. Indem die Waffensysteme schnell in Kampfsituationen eingreifen können, leisteten sie eine Schutzfunktion für die Kräfte am Boden. Die technologische Entwicklung sei rasant, so warnte die Parlamentarierin vor einer fortschreitenden Automatisierung der Systeme. „Es gilt zu verhindern, dass wir in einer Welt leben, in der sich Maschinen gegenseitig bekämpfen und die Menschen schauen zu“, so Möller.
Heike Spieker stellte fest, dass es im Völkerrecht kein spezifisches Verbot von bewaffneten Drohnen gebe. Es komme vielmehr darauf an, wie die Waffe eingesetzt werde. So gelte es zu unterscheiden, ob das Waffensystem innerhalb oder außerhalb eines bewaffneten Konflikts eingesetzt werde. So gebe es im Rahmen eines bewaffneten Konflikts die klare Vorgabe, dass man zwischen Zivilisten und militärischen Ziele unterscheiden müssen könne. Bei einem Einsatz außerhalb eines bewaffneten Konflikts komme es auf das humanitäre Völkerrecht an. Was für Spieker aber in der aktuellen Debatte ausschlaggebend ist: „Bei den Drohnen, wie wir sie jetzt kennen, ist immer ein ‚Man in the Loop‘, also ein Mensch, der die Entscheidungen trifft.“
Auch Hauptmann Steinmetz betonte, dass sich „die Welt weitergedreht hat“ seit Beginn der Drohnendiskussion. „Die Bilder von ferngelenkten bewaffneten Luftfahrzeugen, die wir vor Augen haben, waren meistens geprägt von den US-Einsätzen, wie etwa mit der ‚Reaper‘. Jetzt haben wir es aber mit ganz anderen Plattformen zu tun, die heute in Konflikten eingesetzt werden“, sagte der Zweite Stellvertreter des Bundesvorsitzenden. Der Deutsche BundeswehrVerband habe eine ganz klare Position: „Wir müssen die Heron TP bewaffnen. Es ging uns immer in erster Linie um den Schutz unserer Soldaten.“ Steinmetz weiter: „Dabei sind die Aufträge Abschreckung und Verteidigung jedoch nicht vergessen und es ist klar, dass ein Waffensystem dazu dient, unsere Aufträge zu erfüllen. Dies beinhaltet selbstverständlich immer auch die Fähigkeit zur Attacke, im Rahmen von Abschreckung und Verteidigung.“
Wie schon Rieker betonte Steinmetz, dass jederzeit ein Mensch die Verantwortung für den Einsatz der Waffen trage. „Wir sind dafür, dass die Verantwortung für den Einsatz ganz klar festgeschrieben wird – dies beginnt schon im Bundestag durch das erteilte Mandat.“
Steinmetz hob zudem hervor, dass es sich bei der Drohne lediglich um die Plattform handele – wie eben auch ein Kampfjet lediglich die Plattform für spezifische Waffensysteme sei. Dies unterstrich auch Siemtje Möller. „Die Unterschiede zwischen einem Kampfjet und einer Drohne liegen in der Präzision“, sagte die Abgeordnete. Die Aufklärung mit einer Drohne sei einfacher, die Zielgenauigkeit größer. Steinmetz fügte noch ein weiteres Alleinstellungsmerkmal der Drohne hinzu: „Die Stehzeit eines Heron ist sehr lang, locker doppelt so lang wie bei einem Kampfflugzeug.“ So habe der Mensch, der die Drohne steuert, deutlich mehr Zeit, das Ziel zu beobachten, etwa um ausschließen zu können, dass sich Zivilisten in der Umgebung befinden.
Alle Diskutanten sehen die eigentliche Herausforderung für die Zukunft in der fortschreitenden technologischen Entwicklung von wirklich autonomen Waffensystemen. „Ich sehe für die Zukunft die Gefahr des ‚Gamechangers‘ in Form von kleinen, autonom fliegenden Wirkkörpern“, sagte Steinmetz.
Abschließend sagte das Bundesvorstandsmitglied: „Ich glaube, dass alle Argumente ausgetauscht sind, da sind keine neuen Erkenntnisse zu erwarten. Wir sollten besser schauen: „Wie ist die Entwicklung nach vorn, wie sieht die Zukunft aus?“ Aber dies wäre eine andere Diskussion. So müsse man in der aktuellen Debatte ganz klar kommunizieren, um was es geht: Um die Bewaffnung des Heron TP und nicht um autonome Systeme.
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