70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Pfullendorf/Berlin - Ein Jahr nach Bekanntwerden des Pfullendorf-Skandals bei der Bundeswehr kämpfen drei wegen entwürdigender Rituale gefeuerte Soldaten weiter gegen ihre Entlassung. Der Ulmer Anwalt Thomas Maurer, der einen Soldaten aus der Staufer-Kaserne vertritt, sieht seinen Mandanten als Sündenbock der Politik. Man habe die Soldaten vorschnell entlassen, um politisches Handeln zu demonstrieren - ohne die Ermittlungen abzuwarten, sagte Maurer. Verschiedene Vorwürfe seien vermischt worden, die nichts miteinander zu tun hätten. Maurer hält daran fest, dass die Entlassung ein zu hartes Mittel war und will deshalb in Berufung gehen. Vor einem Jahr hatten Berichte aus der Kaserne in der baden-württembergischen Provinz die Öffentlichkeit schockiert. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte die Vorgänge als «abstoßend und widerwärtig» bezeichnet. Es ging einerseits um angebliche sexuell-sadistische Praktiken - die Vorwürfe bestätigte die Staatsanwaltschaft später nicht - und andererseits um quälerische Aufnahmerituale. Als Konsequenz waren im Februar 2017 vier Soldaten aus der Truppe ausgeschlossen worden. Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Sigmaringen im Juli 2017 entschied. Die Vorwürfe gegen sie betrafen quälerische Aufnahmerituale, sogenannte «Taufen»: Soldaten sollen aus ihren Stuben geholt worden sein, sie hätten einen Stiefelbeutel über den Kopf gestülpt bekommen und seien mit kaltem Wasser aus einem Schlauch abgespritzt worden, so der Vorwurf eines Mannschaftssoldaten. Drei der wegen dieser Rituale gefeuerten Soldaten haben beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) die Zulassung einer Berufung gegen das Urteil des Sigmaringer Gerichts beantragt. Nach Angaben des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim von Mitte November soll darüber wohl im ersten Quartal 2018 entschieden werden. Maurer sagte, damals sei so getan worden, als ob die Vorwürfe zu sexuell-sadistischen Praktiken und zu Aufnahmeritualen zusammenhängen würden. «Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.» Die «Taufen» seien einvernehmlich abgelaufen. Ein Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft dazu liege außerdem immer noch nicht vor. Sein Mandant wolle trotz der Vorfälle zurück zur Truppe. «Er sagt, ich zieh mir nicht den Schuh an», sagte Mauer.
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