Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Der Deutsche Bundestag. Foto: dpa
Im vereinfachten Verfahren überwies der Bundestag den Entwurf eines Siebten Besoldungsänderungsgesetzes (7. BesÄndG, Bundestagsdrucksache 18/6156) am Donnerstag, 1. Oktober, in die Ausschussberatung. Der Entwurf beinhaltet viel Positives. Hier zahlt sich gute Lobbyarbeit aus: Der DBwV war schon lange vorher am Ball, nämlich in der Phase der Gestaltung des Gesetzesentwurfs.
Zur Erinnerung die wichtigsten Änderungen im Überblick:Zunächst ist eine systematische Neufassung der Erfahrungsstufen von Beamten sowie von Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten angedacht. Die Eingangseinstufung soll nicht mehr pauschal ab dem 21. Lebensjahr einsetzen, stattdessen soll die gesamte Zeit ab Einstellung als Erfahrungszeit gelten. Zwar verschlechtert sich die Stufenlaufzeit in der Erfahrungsstufe zwei von zwei Jahren und drei Monaten auf drei Jahre, dafür fällt aber auch die die Streckung der höheren Erfahrungsstufen weg, wodurch ein schnellerer Aufstieg in den Erfahrungsstufen möglich wird.
Zudem ist die Vergütung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft für alle Sanitätssoldaten an Bundeswehrkrankenhäusern geplant. Dies gilt bisher nur für Sanitätsoffiziere. Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung soll gesetzlich verankert und deren Leistungskatalog noch erweitert werden. Der DBwV begrüßt das ausdrücklich.
Die Verabschiedung im Bundestag wird für Anfang November erwartet. Sollte das Gesetz beschlossen werden, wird es im Januar 2016 in Kraft treten. Der Deutsche BundeswehrVerband wird bis zum Schluss dabei sein.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: