70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Der Deutsche Bundestag. Foto: dpa
Im vereinfachten Verfahren überwies der Bundestag den Entwurf eines Siebten Besoldungsänderungsgesetzes (7. BesÄndG, Bundestagsdrucksache 18/6156) am Donnerstag, 1. Oktober, in die Ausschussberatung. Der Entwurf beinhaltet viel Positives. Hier zahlt sich gute Lobbyarbeit aus: Der DBwV war schon lange vorher am Ball, nämlich in der Phase der Gestaltung des Gesetzesentwurfs.
Zur Erinnerung die wichtigsten Änderungen im Überblick:Zunächst ist eine systematische Neufassung der Erfahrungsstufen von Beamten sowie von Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten angedacht. Die Eingangseinstufung soll nicht mehr pauschal ab dem 21. Lebensjahr einsetzen, stattdessen soll die gesamte Zeit ab Einstellung als Erfahrungszeit gelten. Zwar verschlechtert sich die Stufenlaufzeit in der Erfahrungsstufe zwei von zwei Jahren und drei Monaten auf drei Jahre, dafür fällt aber auch die die Streckung der höheren Erfahrungsstufen weg, wodurch ein schnellerer Aufstieg in den Erfahrungsstufen möglich wird.
Zudem ist die Vergütung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft für alle Sanitätssoldaten an Bundeswehrkrankenhäusern geplant. Dies gilt bisher nur für Sanitätsoffiziere. Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung soll gesetzlich verankert und deren Leistungskatalog noch erweitert werden. Der DBwV begrüßt das ausdrücklich.
Die Verabschiedung im Bundestag wird für Anfang November erwartet. Sollte das Gesetz beschlossen werden, wird es im Januar 2016 in Kraft treten. Der Deutsche BundeswehrVerband wird bis zum Schluss dabei sein.
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