70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
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Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
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Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
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SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
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Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
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Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Drei Tage haben sie hart verhandelt, bis eine Tarifeinigung erzielt werden konnte: Frank Bsirske, Vorsitzender von ver.di, Ulrich Silberbach, Vorsitzender des dbb und Bundesinnenminister Horst Seehofer (v.l.n.r.). Foto: dpa
Potsdam. Einigung erzielt – jetzt muss umgesetzt werden. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich auf ein Gehaltsplus für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen verständigt. Die Bezüge sollen in drei Stufen angehoben werden. Rückwirkend zum 1. März 2018 soll es ein Plus von 3,19 Prozent geben, zum 1. April 2019 3,09 Prozent mehr und zum 1. März 2020 weitere 1,06 Prozent. Bei diesen Zahlen handelt es sich um durchschnittliche Pauschalwerte, die bei den einzelnen Entgeltwerten höher (insbesondere in der Stufe 1) oder niedriger ausfallen können.
Die Laufzeit des möglichen Abschlusses soll 30 Monate betragen. Auch die Auszubildenden sollen von dem neuem Tarifvertrag profitieren: Ihre Ausbildungsvergütung soll rückwirkend zum 1. März 2018 um 50 Euro angehoben werden und zum 1. März 2019 um weitere 50 Euro. Zudem soll der jährliche Urlaubsanspruch der Auszubildenden auf 30 Tage angehoben werden. Die Ergebnisse wurden am späten Dienstagabend (17. April) in Potsdam vereinbart. Die dritte Runde der Tarifverhandlungen mit den Vertretern der Gewerkschaften ver.di und Beamtenbund dbb sowie des Bundes und der Kommunen hatte am 15. April begonnen. Das geschnürte Tarifpaket wurde anschließend noch von den Tarifkommissionen von ver.di und dbb beraten.
Der Deutsche BundeswehrVerband dankt ver.di und dbb für die nachhaltige und intensive Verhandlungsführung. „Wir begrüßen die Einigung, da davon auch die Menschen der Bundeswehr profitieren“, sagen die beiden im Bundesvorstand des DBwV fachlich zuständigen Bundesvorstandsmitglieder, Klaus-Hermann Scharf und Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Buch. „Zugleich fordern wir nun eine zeit-, inhalts- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger.“ Dieser nachdrücklich vorgebrachten Forderung des DBwV will Bundesinnenminister Horst Seehofer entsprechen, wofür ihm Dank gebührt. „Ich werde dem Bundeskabinett einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem der Tarifabschluss systemgerecht und zeitgleich auf den Beamtenbereich übertragen wird. Damit setzen wir auch die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um“, erklärte Seehofer. Das Innenministerium bestätigte uns auf Nachfrage, dass der Minister in seiner Aussage ausdrücklich auch die Statusgruppe der Soldaten mit einbezieht.
Alles weitere und insbesondere eine detaillierte verbandspolitische Position bereiten wir vor. Mehr dazu in Kürze in unseren Verbandsmedien.
Hier finden Sie eine Übersicht zur Tarifvereinbarung >> PDF
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