Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Der Verband der Berufssoldaten der DDR – Interessenvertretung und Lernort demokratischer Mitbestimmung.
„Europa ist die wichtigste Garantie für die Zukunft“
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
Mama, warum hast du eine Uniform?
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Betroffen von der Neuregelung sind hauptsächlich Tarifbeschäftigte, die bei der GKV versichert sind. Foto: Pixabay
Für alle Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) entfällt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) des Arztes zur Vorlage beim Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2023. Ab diesem Datum sind die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeiter bei den Krankenkassen elektronisch abzurufen.
Mitglieder der GKV erhalten – ggf. nur auf Wunsch – von ihrem Arzt, Zahnarzt oder vom Krankenhaus (mit Teilnahme am Entlassungsmanagement) nur noch einen für sie selbst bestimmten Nachweis ihrer Krankschreibung. Wir empfehlen ausdrücklich, sich diesen Nachweis aushändigen oder per E-Mail zusenden zu lassen und mindestens ein Jahr aufzuheben, um zur Klärung von möglichen Unstimmigkeiten mit dem Arbeitgeber beitragen zu können. Unabhängig von diesem Verfahren bleibt die Pflicht zur Krank- und Gesundmeldung in der Dienststelle bestehen.
Betroffen sind hauptsächlich Tarifbeschäftigte, die bei der GKV versichert sind, ebenso bei ihr freiwillig versicherte Beamtinnen und Beamte. Mitglieder in einer privaten Krankenversicherung (PKV), das sind wenige Tarifbeschäftigte, aber hauptsächlich Beamtinnen und Beamte, müssen weiterhin die AU ihrem Arbeitgeber bzw. Dienstgeber vorlegen. Für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Mitglieder der PKV gibt es noch keine gesetzlichen Regelungen.
Zu beachten ist, dass bei Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit Leistungen der Renten- oder der gesetzlichen Unfallversicherung weiterhin auch Mitglieder der GKV eine AU dem Arbeitgeber oder Dienstgeber vorlegen müssen. Gleiches gilt bei Krankschreibungen durch privat praktizierende Ärzte im In- oder Ausland.
Bereits im Januar 2022 wurde mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begonnen. Von den ursprünglich drei Ausfertigungen entfiel die dritte zur Vorlage bei der Krankenkasse. Die Arztpraxen melden seitdem die Arbeitsunfähigkeit elektronisch direkt an die zuständige Krankenkasse.
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