Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Koblenz - Ein Soldat, der unter anderem den Hitlergruß gezeigt haben soll, ist in Koblenz mit der Klage gegen seine fristlose Entlassung gescheitert. Das Verwaltungsgericht der Stadt wies die Klage nach Mitteilung vom Mittwoch (9. Januar 2019) ab.
Die beklagte Bundesrepublik Deutschland hatte dem einstigen Oberbootsmann im Sanitätsdienst auch das Tragen einer Bomberjacke mit dem Symbol einer Reichskriegsflagge, Schreckschüsse an Silvester mit dem Ruf «Allahu Akbar» (Gott ist groß) und ein Zitat zum «Führer» vorgeworfen. Nach einem Strafbefehl legte der Soldat Einspruch ein. Das Amtsgericht sprach ihn mangels ausreichender Beweise frei. Die Bundesrepublik entließ ihn gleichwohl aus dem Dienst. Dagegen klagte der Mann mit Verweis auf seinen Freispruch und angebliche Missverständnisse.
Vergebens, wie das Verwaltungsgericht befand. Der Soldat habe seine Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen und dem Ansehen der Bundeswehr gerecht werdenden Verhalten verletzt. Das Gericht zeigte sich aufgrund der Zeugenaussagen überzeugt, dass der Kläger den Hitlergruß gezeigt, den Nationalsozialismus verherrlichende Parolen geäußert und eine Jacke mit NS-Symbolen getragen habe.
Damit habe er gegen die Kernpflichten eines Soldaten verstoßen. Es bestehe sowohl Wiederholungs- als auch Nachahmungsgefahr in der Truppe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: