70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Koblenz - Ein Soldat, der unter anderem den Hitlergruß gezeigt haben soll, ist in Koblenz mit der Klage gegen seine fristlose Entlassung gescheitert. Das Verwaltungsgericht der Stadt wies die Klage nach Mitteilung vom Mittwoch (9. Januar 2019) ab.
Die beklagte Bundesrepublik Deutschland hatte dem einstigen Oberbootsmann im Sanitätsdienst auch das Tragen einer Bomberjacke mit dem Symbol einer Reichskriegsflagge, Schreckschüsse an Silvester mit dem Ruf «Allahu Akbar» (Gott ist groß) und ein Zitat zum «Führer» vorgeworfen. Nach einem Strafbefehl legte der Soldat Einspruch ein. Das Amtsgericht sprach ihn mangels ausreichender Beweise frei. Die Bundesrepublik entließ ihn gleichwohl aus dem Dienst. Dagegen klagte der Mann mit Verweis auf seinen Freispruch und angebliche Missverständnisse.
Vergebens, wie das Verwaltungsgericht befand. Der Soldat habe seine Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen und dem Ansehen der Bundeswehr gerecht werdenden Verhalten verletzt. Das Gericht zeigte sich aufgrund der Zeugenaussagen überzeugt, dass der Kläger den Hitlergruß gezeigt, den Nationalsozialismus verherrlichende Parolen geäußert und eine Jacke mit NS-Symbolen getragen habe.
Damit habe er gegen die Kernpflichten eines Soldaten verstoßen. Es bestehe sowohl Wiederholungs- als auch Nachahmungsgefahr in der Truppe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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