70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
in der Januar-Ausgabe unseres Verbandsmagazins hatte ich die Notwendigkeit eines Zuwachses an Zivilpersonal für die Bundeswehr erläutert, insbesondere bei einer notwendigen Steigerung des militärischen Personalumfangs. Erfreulicherweise wird die Notwendigkeit inzwischen auch vermehrt in der Politik gesehen. Der Wehrbeauftragte des Bundestags, obwohl die Angelegenheiten des Zivilpersonals nicht zu seinem Aufgabengebiet gehören, befürwortet eine Aufstockung des zivilen Personalkörpers. Ebenso hält der Flügel der SPD-Bundestagsfraktion „Seeheimer Kreis“ im Rahmen seiner Forderungen für eine Stärkung der Sicherheitsstrukturen eine „permanente Erhöhung des Personalbestands von derzeit ca. 177.000 auf mindestens 200.000 Soldatinnen und Soldaten zuzüglich ziviler Beschäftigter für erforderlich“.
Auch im Ministerium setzt man sich mit den Forderungen nach einem Personalzuwachs auseinander. Da so etwas nicht zum Nulltarif zu haben ist, gibt es sogar positive Signale aus dem Bundesfinanzministerium. Der tatsächliche Personalbedarf in den einzelnen Bereichen der Bundeswehr wird von ihren zukünftigen Aufgaben abhängig sein, die im neuen Weißbuch zu beschreiben sein werden. Offensichtlich hat die ministerielle Führung bereits konkrete Vorstellungen zu bestimmten Fähigkeiten. Denn im Rahmen des 130 Milliarden Euro schweren Modernisierungsprogramms sind in der Anzahl sehr konkrete Beschaffungen von militärischem Gerät enthalten. Dieses Gerät wird wie das Bestandsgerät einer permanenten Wartung bedürfen.
Die Wartung kann, soll und muss die Industrie unterstützen. Jedoch bedarf die Bundeswehr zur Ausübung ihrer Fähigkeiten auch die Fähigkeit der Gerätewartung. Im Ernstfall muss die Bundeswehr mit eigenem Personal die Wartung durchführen. Zum Ernstfall gehören Auslandseinsätze, das heißt im Einsatzland muss die Wartung von ausgebildetem militärischem Personal, in der Heimat von Zivilpersonal gewährleistet werden. Dabei gehört Flexibilität zu einer der grundlegendsten Eigenschaften der Fähigkeit, mit eigenem Personal Wartungsaufgaben durchführen zu können, denn Zivilpersonal könnte im Rahmen von Wehrübungen – wohlgemerkt auf freiwilliger Basis – im Einsatzland militärisch eingesetzt werden.
Die Erfahrungen mit der Verlagerung ziviler Tätigkeiten in die Industrie beziehungsweise in Kooperationsgesellschaften sind – um es vorsichtig zu sagen – durchwachsen. Zudem zieht sich die Industrie aufgrund fehlenden wirtschaftlichen Erfolgs sowie aus kartellrechtlichen Gründen zunehmend aus den Kooperationsgesellschaften zurück, so dass sie wie die HIL oder die LHBw und demnächst auch die BWI als Inhouse-Gesellschaften der Bundeswehr Fortbestand haben. Die Industrie ist für die Bundeswehr ein wichtiger Partner. Sie wird neben der Her- und Bereitstellung militärischen Geräts auch für die Ausbildung zu dessen Bedienung und Wartung benötigt. Und wenn es sein muss, kann sie in Spitzen auch bei der Wartung unterstützen.
Grundsätzlich muss jedoch das benötigte Personal für und vor allem in der Bundeswehr zur Verfügung stehen. Zudem werden diese Fähigkeiten in den Ausbildungswerkstätten der Bundeswehr ausgebildet. Dabei genießt die Ausbildung bei der Bundeswehr im gewerblichen Bereich einen hervorragenden Ruf, in aller Regelmäßigkeit stellt sie die Ausbildungsbesten bei den IHK. Dieses Pozential sollten wir endlich konsequent nutzen, nicht für die Industrie, sondern für unseren eigenen Bedarf in der Bundeswehr. Die Ministerin hat in ihrer Attraktivitätsagenda jährlich 700 Übernahmen von Auszubildenden aus den Ausbildungswerkstätten für militärische und zivile Verwendungen als Ziel herausgegeben. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es – so wie es der DBwV zur Attraktivitätssteigerung für das Zivilpersonal gefordert hat – rechtzeitige und ausbildungsgerechte Übernahme- sowie darüber hinaus Weiterqualifizierungsangebote mit entsprechenden Aufstiegsmöglichkeiten.
Die Belassung von Fähigkeiten im gewerblichen Bereich der Bundeswehr mit einer soliden Personalausstattung verspricht erheblich mehr Handlungsoptionen und Sicherheit für das entsprechend qualifizierte Personal als eine schwer zu kontrollierende Abhängigkeit von der Industrie.
Mit herzlichen Grüßen
IhrKlaus-H. ScharfVorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte
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