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Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
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Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Seit 2019 wird jährlich ein MAD-Report veröffentlicht. Foto: Bundeswehr
Der Kampf gegen Extremisten in den Streitkräften ist eine der Aufgaben des Militärischen Nachrichtendienstes.
Der Militärische Abschirmdienst (MAD), neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst dritter Nachrichtendienst des Bundes, hat zwei Kernaufgaben. Zum einen ist dies die Informationssammlung und -auswertung im Inland und ausnahmsweise im Ausland zur Spionage- beziehungsweise Sabotageabwehr, kurz: Abwehr der Tätigkeit fremder Geheimdienste. Zum anderen sorgt der MAD dafür, dass es in der Bundeswehr keinen Platz für Extremisten egal welcher Couleur gibt. Verdächtige frühzeitig zu identifizieren, zu beobachten und deren Bestrebungen zu unterbinden bis hin zum Ausschluss aus den Streitkräften, ist dabei die Aufgabe des MAD, der zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung gehört.
Unter Generalverdacht werden die Soldaten dabei nicht gestellt: Der MAD wird nicht ohne Anlass tätig, informiert die Bundeswehr. Ohne Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten würden keine Informationen gesammelt. Auch ein wahlloses Ausspähen sozialer Netzwerke nach Hinweisen auf extremistische Äußerungen oder den anlasslosen Einsatz von Informanten in den Kasernen gebe es nicht.
Stattdessen setzt der MAD auf Hinweise, vor allem direkt aus der Truppe. Hört der Kamerad Rechtsrock? Wurde er auf Treffen von Extremisten gesehen? Hat sich sein Verhalten entsprechend verändert? All dies entgeht Vorgesetzten, Kameraden und Kollegen nicht beziehungsweise wird von ihnen besonders schnell bemerkt – und dann gemeldet. Die Sensibilität in der Truppe für solche Fälle ist nach Bundeswehrangaben in den vergangenen Jahren angestiegen.
Und auch über einen weiteren Weg kommt der MAD zu Informationen und Hinweisen: Er arbeitet im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum, einem Arbeitskreis von über 40 Bundes- und Landesbehörden, mit, in den Informationen zwischen den Sicherheitsbehörden ausgetauscht werden. Darüber hinaus ermittelt der MAD auch selbst, befragt Verdachtspersonen und erhält Hinweise von Bürgern.
Schon dem kleinsten Verdacht wird nachgegangen
Bewusst beginnt der MAD schon beim geringsten Verdacht auf extremistische Einstellungen mit seiner Arbeit. Äußert sich ein Soldat fremdenfeindlich? Findet er die Scharia völlig in Ordnung? Will er Frauen nicht mehr die Hand geben? Derartiges Verhalten kann einen Verdachtsfall ergeben.
Und deren Zahl steigt: Im Jahr 2020 wurden 574 (gegenüber 482 im Jahr zuvor) neue Verdachtsfälle registriert, heißt es im MAD-Report. Als Grund werden neben den besonderen Bedingungen während der Pandemie und ihrer ideologischen Nutzung von extremistischen Gruppen und Teilen des politischen Spektrums ein deutlich gestiegenes Meldeaufkommen aus der Bundeswehr und der Zivilgesellschaft genannt. Vor allem im Bereich des Rechtsextremismus (477 Fälle gegenüber 363 im Jahr 2019) und der „Reichsbürger“/„Selbstverwalter“ (31 gegenüber 16 im Jahr 2019) habe es eine Zunahme gegeben. Der Linksextremismus habe – wie in den vergangenen Jahren – mit acht neuen Verdachtsfallbearbeitungen (2019: neun) eine untergeordnete Rolle gespielt. Letztlich als Extremist identifiziert wurden 15 Personen, zwei aus dem Bereich Islamismus, vier „Reichsbürger“ beziehungsweise „Selbstverwalter“ sowie neun Rechtsextremisten.
In der überwiegenden Mehrzahl der bisherigen Fälle ist nach Bundeswehrangaben der Anfangsverdacht am Ende der Bearbeitung nicht mehr begründet. Aber auch ein solches Ergebnis schaffe Verhaltenssicherheit für alle Beteiligten und schütze den Bundeswehrangehörigen, gegen den sich ein Verdacht richtet, vor möglichen weiteren Vorwürfen, wie es weiter heißt.
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