Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
„Wir haben erhebliche Lücken im europäischen Verteidigungsbereich"
Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 und Finanzplanung bis 2030
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die geehrten Mitglieder der KERH Fürstenfeldbruck-Dachau mit TruKa-Vorsitzendem Wolfgang Richter (l.) und Bernhard Hauber (r.). Foto: Ewald Brunner
Die Mitglieder der Kameradschaft ERH Fürstenfeldbruck-Dachau kamen zur ersten Veranstaltung in diesem Jahr im Emmeringer Bürgerhaus zusammen.
Vorsitzender Oberstabsfeldwebel a.D. Wolfgang Richter zeichnete zunächst Oberstleutnant a.D. Hans Peter Eisenbach und Oberfeldwebel d.R. Peter Krisch für 50 Jahre sowie die beiden Beisitzer Oberstabsfeldwebel a.D. Felix Hirt und Stabsfeldwebel a.D. Ewald Brunner für 40 Jahre Verbandsmitgliedschaft aus.
Was es zu beachten gilt, wenn Aufwendungen der Pflege bei der Beihilfe geltend gemacht werden, trug der Vorsitzende ERH im Landesverband vor. Oberstabsfeldwebel a.D. Bernhard Hauber ging dabei auf die Mindestversorgung gem. §39 Abs. 2 BBhV, die häusliche sowie stationäre Pflege ein, erläuterte den Entlastungsbetrag und den neulich auch vom DBwV wieder in Erinnerung gebrachten Halbteilungsgrundsatz. Anhand von Beispielen machte Hauber das schwierige Thema nachvollziehbar.
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