Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Mama, warum hast du eine Uniform?
Eine Frau, die mutig für ein anderes Leben kämpfte
Kameradschaft und Selbstverständnis
„Die Bundeswehr braucht eine Revolution“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die geehrten Mitglieder der KERH Fürstenfeldbruck-Dachau mit TruKa-Vorsitzendem Wolfgang Richter (l.) und Bernhard Hauber (r.). Foto: Ewald Brunner
Die Mitglieder der Kameradschaft ERH Fürstenfeldbruck-Dachau kamen zur ersten Veranstaltung in diesem Jahr im Emmeringer Bürgerhaus zusammen.
Vorsitzender Oberstabsfeldwebel a.D. Wolfgang Richter zeichnete zunächst Oberstleutnant a.D. Hans Peter Eisenbach und Oberfeldwebel d.R. Peter Krisch für 50 Jahre sowie die beiden Beisitzer Oberstabsfeldwebel a.D. Felix Hirt und Stabsfeldwebel a.D. Ewald Brunner für 40 Jahre Verbandsmitgliedschaft aus.
Was es zu beachten gilt, wenn Aufwendungen der Pflege bei der Beihilfe geltend gemacht werden, trug der Vorsitzende ERH im Landesverband vor. Oberstabsfeldwebel a.D. Bernhard Hauber ging dabei auf die Mindestversorgung gem. §39 Abs. 2 BBhV, die häusliche sowie stationäre Pflege ein, erläuterte den Entlastungsbetrag und den neulich auch vom DBwV wieder in Erinnerung gebrachten Halbteilungsgrundsatz. Anhand von Beispielen machte Hauber das schwierige Thema nachvollziehbar.
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