70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die geehrten Mitglieder der KERH Fürstenfeldbruck-Dachau mit TruKa-Vorsitzendem Wolfgang Richter (l.) und Bernhard Hauber (r.). Foto: Ewald Brunner
Die Mitglieder der Kameradschaft ERH Fürstenfeldbruck-Dachau kamen zur ersten Veranstaltung in diesem Jahr im Emmeringer Bürgerhaus zusammen.
Vorsitzender Oberstabsfeldwebel a.D. Wolfgang Richter zeichnete zunächst Oberstleutnant a.D. Hans Peter Eisenbach und Oberfeldwebel d.R. Peter Krisch für 50 Jahre sowie die beiden Beisitzer Oberstabsfeldwebel a.D. Felix Hirt und Stabsfeldwebel a.D. Ewald Brunner für 40 Jahre Verbandsmitgliedschaft aus.
Was es zu beachten gilt, wenn Aufwendungen der Pflege bei der Beihilfe geltend gemacht werden, trug der Vorsitzende ERH im Landesverband vor. Oberstabsfeldwebel a.D. Bernhard Hauber ging dabei auf die Mindestversorgung gem. §39 Abs. 2 BBhV, die häusliche sowie stationäre Pflege ein, erläuterte den Entlastungsbetrag und den neulich auch vom DBwV wieder in Erinnerung gebrachten Halbteilungsgrundsatz. Anhand von Beispielen machte Hauber das schwierige Thema nachvollziehbar.
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