DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
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„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Volkstrauertag: Gegen das Vergessen
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
70 Jahre Bundeswehr: Feierliches Gelöbnis und Parlamentsdebatte
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Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
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Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
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UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
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Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
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Es geht los: Die 22. Hauptversammlung des Deutschen BundeswehrVerbandes startet
Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Münster. Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) muss nach einer Gerichtsentscheidung Fragen eines Journalisten zur sogenannten Hubschrauber-Affäre beantworten. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) wies eine Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland gegen eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zurück, wie ein OVG-Sprecher am Dienstag auf Anfrage bestätigte. Die Entscheidung des Gerichts mit Sitz in Münster ist nicht anfechtbar. Zuvor hatte «Business Insider» berichtet. (Az.: 15 B 1029/22)
Die SPD-Politikerin war in die Kritik geraten, weil sie Mitte April bei einem Flug mit einem Regierungshubschrauber zu einem Truppenbesuch in Norddeutschland ihren 21-jährigen Sohn mitgenommen hatte. Am nächsten Tag war sie mit dem Auto zum Urlaub nach Sylt weitergefahren. Die Ministerin hatte nach Angaben ihres Ministeriums den Mitflug ihres Sohnes ordnungsgemäß beantragt und die Kosten voll übernommen. Öffentlich geworden war der Flug, weil Lambrechts Sohn Fotos vom Flug auf seinem Instagram-Profil veröffentlicht hatte.
Das Verwaltungsgericht in Köln hatte am 22. August in der Vorinstanz entschieden, dass die SPD-Politikerin einem Journalisten bestimmte Fragen zu dem Flug beantworten muss. Dem schloss sich das OVG jetzt an.
Der klagende Journalist wollte wissen, welcher zeitliche Abstand zwischen der Buchung des Hotels auf Sylt und der Terminierung des Truppenbesuchs lag. Außerdem wollte er wissen, welche Kenntnisse Lambrecht über die Entstehung des Fotos und seine Veröffentlichung hatte, insbesondere, ob sie das Foto von ihrem Sohn im Hubschrauber selbst gemacht hatte.
Lambrecht hatte das mit der Begründung abgelehnt, das betreffe sie als Privatperson. Zur Frage der Hotelbuchung gab das Gericht in Köln der Politikerin aber Recht. Das sei ihre Privatsache. Bei den Fragen zu Entstehung und Veröffentlichung des Fotos lägen die Dinge aber anders. Da die Anreise mit dem Hubschrauber erfolgt sei, ergebe sich ein dienstlicher Bezug zur Bundeswehr.
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