70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Dein Patch kann Gutes tun!
„Das KSK genießt im internationalen Kreis vergleichbarer Spezialkräfte einen ausgezeichneten Ruf"
Körperliche und mentale Stärke sind der Schlüssel
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Münster. Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) muss nach einer Gerichtsentscheidung Fragen eines Journalisten zur sogenannten Hubschrauber-Affäre beantworten. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) wies eine Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland gegen eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zurück, wie ein OVG-Sprecher am Dienstag auf Anfrage bestätigte. Die Entscheidung des Gerichts mit Sitz in Münster ist nicht anfechtbar. Zuvor hatte «Business Insider» berichtet. (Az.: 15 B 1029/22)
Die SPD-Politikerin war in die Kritik geraten, weil sie Mitte April bei einem Flug mit einem Regierungshubschrauber zu einem Truppenbesuch in Norddeutschland ihren 21-jährigen Sohn mitgenommen hatte. Am nächsten Tag war sie mit dem Auto zum Urlaub nach Sylt weitergefahren. Die Ministerin hatte nach Angaben ihres Ministeriums den Mitflug ihres Sohnes ordnungsgemäß beantragt und die Kosten voll übernommen. Öffentlich geworden war der Flug, weil Lambrechts Sohn Fotos vom Flug auf seinem Instagram-Profil veröffentlicht hatte.
Das Verwaltungsgericht in Köln hatte am 22. August in der Vorinstanz entschieden, dass die SPD-Politikerin einem Journalisten bestimmte Fragen zu dem Flug beantworten muss. Dem schloss sich das OVG jetzt an.
Der klagende Journalist wollte wissen, welcher zeitliche Abstand zwischen der Buchung des Hotels auf Sylt und der Terminierung des Truppenbesuchs lag. Außerdem wollte er wissen, welche Kenntnisse Lambrecht über die Entstehung des Fotos und seine Veröffentlichung hatte, insbesondere, ob sie das Foto von ihrem Sohn im Hubschrauber selbst gemacht hatte.
Lambrecht hatte das mit der Begründung abgelehnt, das betreffe sie als Privatperson. Zur Frage der Hotelbuchung gab das Gericht in Köln der Politikerin aber Recht. Das sei ihre Privatsache. Bei den Fragen zu Entstehung und Veröffentlichung des Fotos lägen die Dinge aber anders. Da die Anreise mit dem Hubschrauber erfolgt sei, ergebe sich ein dienstlicher Bezug zur Bundeswehr.
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