Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Der Verband der Berufssoldaten der DDR – Interessenvertretung und Lernort demokratischer Mitbestimmung.
„Europa ist die wichtigste Garantie für die Zukunft“
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
Mama, warum hast du eine Uniform?
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Münster. Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) muss nach einer Gerichtsentscheidung Fragen eines Journalisten zur sogenannten Hubschrauber-Affäre beantworten. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) wies eine Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland gegen eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zurück, wie ein OVG-Sprecher am Dienstag auf Anfrage bestätigte. Die Entscheidung des Gerichts mit Sitz in Münster ist nicht anfechtbar. Zuvor hatte «Business Insider» berichtet. (Az.: 15 B 1029/22)
Die SPD-Politikerin war in die Kritik geraten, weil sie Mitte April bei einem Flug mit einem Regierungshubschrauber zu einem Truppenbesuch in Norddeutschland ihren 21-jährigen Sohn mitgenommen hatte. Am nächsten Tag war sie mit dem Auto zum Urlaub nach Sylt weitergefahren. Die Ministerin hatte nach Angaben ihres Ministeriums den Mitflug ihres Sohnes ordnungsgemäß beantragt und die Kosten voll übernommen. Öffentlich geworden war der Flug, weil Lambrechts Sohn Fotos vom Flug auf seinem Instagram-Profil veröffentlicht hatte.
Das Verwaltungsgericht in Köln hatte am 22. August in der Vorinstanz entschieden, dass die SPD-Politikerin einem Journalisten bestimmte Fragen zu dem Flug beantworten muss. Dem schloss sich das OVG jetzt an.
Der klagende Journalist wollte wissen, welcher zeitliche Abstand zwischen der Buchung des Hotels auf Sylt und der Terminierung des Truppenbesuchs lag. Außerdem wollte er wissen, welche Kenntnisse Lambrecht über die Entstehung des Fotos und seine Veröffentlichung hatte, insbesondere, ob sie das Foto von ihrem Sohn im Hubschrauber selbst gemacht hatte.
Lambrecht hatte das mit der Begründung abgelehnt, das betreffe sie als Privatperson. Zur Frage der Hotelbuchung gab das Gericht in Köln der Politikerin aber Recht. Das sei ihre Privatsache. Bei den Fragen zu Entstehung und Veröffentlichung des Fotos lägen die Dinge aber anders. Da die Anreise mit dem Hubschrauber erfolgt sei, ergebe sich ein dienstlicher Bezug zur Bundeswehr.
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