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Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Amsterdam. Die Passagiermaschine der Flugnummer MH17 mit 298 Menschen an Bord wurde im Jahr 2014 nach Auffassung niederländischer Richter eindeutig mit einer russischen Luftabwehrrakete vom Typ Buk über der Ostukraine abgeschossen. Abgefeuert wurde die Rakete demnach von einem Feld in einem von Separatisten kontrollierten Gebiet aus. Bei der Urteilsverkündung im Strafprozess gegen vier mutmaßlich Hauptverantwortliche für den Abschuss bestätigte am Donnerstag das niederländische Gericht damit erstmals Untersuchungen internationaler Ermittler. Das Luftabwehrgeschütz war demnach von einer russischen Militärbasis in die Ukraine geschafft und nach dem Abschuss zurückgebracht worden.
Vier ehemals hochrangige Separatisten sind des Mordes in 298 Fällen angeklagt - drei Russen und ein Ukrainer. Alle vier sind vermutlich in Russland. Nur einer hatte sich vor Gericht von Anwälten vertreten lassen. Die Strafrichter verlasen im Hochsicherheitsgericht am Amsterdamer Flughafen Schiphol in Abwesenheit der Angeklagten das Urteil. Die Verlesung sollte im Laufe des Nachmittags abgeschlossen sein.
Das Gericht stellte auch fest, dass ab Mai 2014 die Konfliktregion im Osten der Ukraine und die Rebellen faktisch unter russischer Kontrolle standen. Russland hatte bisher jegliche Verantwortung zurück gewiesen.
Die Boeing der Malaysia Airlines war am 17. Juli 2014 auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur über umkämpftem Gebiet in der Ostukraine abgeschossen worden. Alle 298 Menschen an Bord wurden getötet. Da die meisten aus den Niederlanden kamen, findet dort auch der Prozess statt.
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