70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Zwei Tage lang fand in in Berlin ein reger Austausch über deutsches und niederländisches Dienstrecht statt. Foto: DBwV/Bombeke
Berlin. Der Weg hin zu einer europäischen Armee ist noch weit – zu groß scheinen noch trotz aller Lippenbekenntnisse der Politik die nationalen Vorbehalte zu sein. Wenn aber zwei Staaten in Europa eine Vorreiterrolle in diesem Bereich spielen, dann sind es die Niederlande und Deutschland, die bereits einige Erfahrungen in der binationalen Zusammenarbeit gesammelt haben. Doch wie spiegelt sich die Kooperation in der Truppe auf dienstrechtlicher Ebene wider? Der Vorstand Heer im DBwV hat am 5. und 6. September niederländische und deutsche Soldaten nach Berlin eingeladen, um das Dienstrecht beider Nationen unter die Lupe zu nehmen.Schon länger besteht das 1. Deutsch-Niederländische Korps in Münster – relativ jung ist hingegen das Panzerbataillon 414 im niedersächsischen Lohheide. Rund 100 der 450 Soldaten des Bataillons kommen aus den Niederlanden. Doch wie läuft die Zusammenarbeit in der Praxis? Deutsche und niederländische Kameraden leisten den gleichen Dienst, setzen sich im Einsatz den gleichen Risiken aus – und dennoch ist Dienst nicht gleich Dienst. Seien es die Arbeitszeitregelungen, die Besoldungssysteme, die Beteiligungsrechte oder die Einsatzversorgung: Deutschland und die Niederlande haben diese Bereiche naturgemäß unterschiedlich geregelt – das wurde bei der Fachtagung in der neuen Bundesgeschäftsstelle des DBwV deutlich. Die Veranstaltung bot auch die Möglichkeit, sich mit Generalleutnant Johann Langenegger auszutauschen. Gerade mal ein paar Tage in seinem neuen Amt als Stellvertretender Inspekteur des Heeres tätig, nahm sich Langenegger die Zeit, um am Abend zu den Tagungsteilnehmern zu stoßen.
Der Vorstand Heer mit seinem Vorsitzenden, Oberstleutnant Thomas Behr, sowie seinem Stellvertreter, Oberstabsfeldwebel Frank Heidemann, hatte deutsche und niederländische Soldaten aus den binationalen Verbänden, aber auch aus dem Bereich der Beteiligungsgremien zu der Tagung eingeladen. Schnell wurde klar, dass es nicht einfach ist, die Rahmenbedingungen des Dienstes in den Niederlanden und in Deutschland miteinander zu vergleichen. Beispiel Besoldung: Eine unterschiedlich starke Steuerprogression oder Unterschiede bei Weihnachts-, Urlaubs- oder Kindergeld und weitere Faktoren müssen in die Berechnung des Soldes mit einbezogen werden, um eine Vergleichbarkeit herzustellen. So viel kann gesagt werden: Riesig sind am Ende des Monats die Unterschiede im Geldbeutel eines deutschen und eines niederländischen Soldaten mit dem jeweils entsprechenden Dienstgrad nicht. Größer sind hingegen die Differenzen in anderen Bereichen – so etwa beim Auslandsverwendungszuschlag oder bei der Vergütung von Mehrarbeit. In unserem kommenden Verbandsmagazin werden wir ausführlich darüber berichten.In einem Punkt waren sich alle Beteiligten einig: Wenn die binationale Zusammenarbeit immer weiter intensiviert wird, dann muss auch nach Lösungen gesucht werden, um die jeweiligen Dienstrechtmodelle miteinander in Einklang zu bringen – ohne dass irgendwo Abstriche gemacht werden. Rittmeister Rutger Reinier Poelakker vom niederländischen Heer brachte es auf den Punkt: „Wir müssen einfach das Beste aus beiden Nationen zusammenbringen.“
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