Broschüre: Verbesserungen durch das „Artikelgesetz Zeitenwende“
Worauf es für Senioren ankommt
Verbandspolitik am Puls der Zeit: Medialer Aufschlag des DBwV
Verbesserungen durch das Artikelgesetz Zeitenwende und die flankierenden Verordnungen
Drittes Opfer des Hubschrauberabsturzes geborgen – DBwV trauert um Mitglieder
Haushaltsentwurf 2026: Deutlich mehr Geld und neue Planstellen für die Bundeswehr
Wie das Amt Blank zum BMVg wurde
Gesetzentwurf: Beschaffung soll weiter beschleunigt werden
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
Soldatentag bei Thales Deutschland in Wilhelmshaven
Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Erfahrungsaustausch zwischen Bundeswehr und Wirtschaft
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
Tagung der Themenverantwortlichen Auslandseinsatz: Eine Neuausrichtung für die Zukunft
120 Kilometer für 120 Gefallene
Mit jedem Schritt ein Zeichen – Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2025
27 Kilometer für gefallene NATO-Soldatinnen und Soldaten
Einsatz, Trauma, Heimkehr – drei Stimmen, die unter die Haut gehen
Start am 2. Juni: Angesichts der in Deutschland herrschenden Corona-Lage ändert das Kommando Heer in Strausberg den Ablauf der Grundausbildung in den Verbänden des Deutschen Heeres. Foto: Bundeswehr/Jane Schmidt
Das Deutsche Heer ist von den aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus ebenso betroffen wie die ganze Bevölkerung. Die Gesundheit und Einsatzbereitschaft der Soldatinnen und Soldaten hat oberste Priorität in den Streitkräften. Zahlreiche Maßnahmen wurden getroffen, um den Grundbetrieb, die Ausbildung und Übungen der aktuellen Lage anzupassen und so weiter handlungsfähig, einsatzbereit und führungsfähig zu bleiben.
Um zukünftig bestmöglich die Verbreitung des Virus einzudämmen, werden alle Grundausbildungen im Heer mit dem Diensteintrittstermin April 2020 verändert ablaufen. Zum 01.04.2020 erfolgte zunächst der “administrative“ Diensteintritt quasi im „Postumlaufverfahren“. Damit wird die rechtlich verbindliche Einstellung vollzogen. Die Bewerber wurden angeschrieben und über den Ablauf informiert.
Zunächst verbleiben die Rekrutinnen und Rekruten bis zum 2. Juni an ihren Wohnorten, bevor sie sich bei ihrem Ausbildungstruppenteil melden. Dort unterliegen sie den strikten Auflagen und Maßnahmen zur Gesunderhaltung und Eindämmung von COVID-19 des jeweiligen Bundeslandes. Diese sind zwingend einzuhalten. Die bis dato angeordnete häusliche Quarantäne hat keinen Bestand mehr. In der gesamten Phase erfolgt eine persönliche Betreuung und Fürsorge durch den aufnehmenden Truppenteil. Die Rekruten werden darauf hingewiesen, dass sie alles in ihren Kräften Stehende zu tun haben, um die eigene Gesundheit zu erhalten. Einzelheiten werden bis zur persönlichen Meldung bei der jeweiligen Grundausbildungseinheit über Mail, Telefon oder Internet ergänzt und abgestimmt. In der anschließenden Präsenzphase an den Standorten werden die Ausbildungsgruppen auf ein Minimum reduziert. Für jede Gruppe werden Ausbilder zugeteilt. Um eine mögliche Ansteckung und Verbreitung des Virus zu verhindern, verbleiben die Soldaten für mindestens 14 Tage in ihren jeweiligen Gruppen. Eine Durchmischung mit anderen Gruppen ist untersagt. Das gilt auch für die Ausbilder.
Die Grundausbildung dauert dann verkürzt sechs Wochen. Dabei wird auch Dienst an Wochenenden geleistet, um die Zeit in der Kompanie bestens zu nutzen und um darüber hinaus Pendelfahrten zu reduzieren. Dadurch werden wiederum mögliche Kontakte mit potenziell Infizierten verhindert. Die Feierlichen Gelöbnisse werden in dieser Situation nicht in der Öffentlichkeit stattfinden.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: