70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Generaloberstabsarzt a.D. Ingo Patschke, Vorstandsvorsitzender der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung (r.), besiegelt gemeinsam mit dem DBwV-Bundesvorsitzenden André Wüstner (l.) die Gründung der Arche Casino GmbH. Foto: DBwV
2020 war ein verrücktes Jahr, das natürlich ganz im Zeichen der Covid-19-Pandemie stand und damit auch die Bundeswehr in besonderem Maße gefordert hat. Aber auch abseits von Corona sind viele Dinge passiert, die die Menschen in der Bundeswehr und im Deutschen BundeswehrVerband bewegt haben und auf die wir zurückblicken wollen. So startete der DBwV im Januar mit einem großen Ergfolg ins Jahr.
Zum 1. Januar tritt das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (kurz: BesStMG) in Kraft. Es ist ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Attraktivität in der Bundeswehr – an dem der DBwV großen Anteil hat.
Mit dem BestStMG ging es dem DBwV um die Umsetzung seiner Verbandsforderungen der Hauptversammlung im Jahr 2017 und vor allem darum, dass die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit nicht zu Lasten derjenigen erfolgt, die seit Jahren ihren Dienst in der Bundeswehr verrichten. Mit dem BesStMG wurden die Stufen des Auslandsverwendungszuschlag jeweils um rund 40 Prozent erhöht. Bestehende Zulagen, die zum Teil seit Jahrzehnten nicht mehr angehoben wurden, sind endlich angepasst worden. Darüber hinaus wurden bestehende Zulagen weiterentwickelt und neue Stellen- und Erschwerniszulagen eingeführt. Der Bereich der Personalbindung und -gewinnung wurde deutlich überarbeitet, Haushaltsmittel dafür erhöht und neue Prämienmöglichkeiten eingeführt. Schließlich wurden auch im Bereich der beruflichen Mobilität Verbesserungen vorgenommen. So wurde zum Beispiel das sogenannte Optionsmodell, also das Wahlrecht zwischen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung, in bestimmten Konstellationen auf Auslandsverwendungen ausgeweitet.
Insgesamt ist mit dem BesStMG ein komplexes Gesetzeswerk auf den Weg gebracht worden. Zum Jahresende 2020 zeigt sich, die Umsetzung der gesetzlichen Änderungen in Verordnungen und Vorschriften war aufwendig und zeitintensiv. Viele Unklarheiten konnten inzwischen geklärt und durch DBwV-Arbeit an vielen Stellen auch noch einmal nachgesteuert werden. Da, wo es noch hakt oder sich Probleme zeigen, ist die Marschrichtung klar:
Der DBwV setzt sich auch im Jahr 2021 dafür ein, dass aus einem „Gut gedacht“ auch ein „Gut gemacht“ wird.
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