Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 und Finanzplanung bis 2030
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Urteile des Bundesarbeitsgerichts zur Härtefallregelung Foto: Fortolia
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,die Begründungen der beiden Urteile des Bundesarbeitsgerichts zur Härtefallregelung im TV UmBw überraschen nicht. Allerdings vermisst man die Darstellung des Willens der Tarifvertragsparteien darin. Sie hatten 2001 mit dem TV UmBw einen Tarifvertrag abgeschlossen, der zur Arbeitsplatzsicherung dienen soll. Der § 11 Härtefallregelung soll als Ultima Ratio dienen, das heißt als letzte Möglichkeit, wenn alle anderen im TV UmBw vorgesehenen Maßnahmen für einen betroffenen Beschäftigten nicht greifen.
Die Personal bearbeitenden Stellen haben mehr als zwölf Jahre lang die letzte Möglichkeit – bis Ende 2009 zusammen mit der Altersteilzeitregelung – sehr häufig und großzügig angewandt, um schnell viel Personal abzubauen. Aus dieser Praxis her ist ein Anspruchsdenken entstanden, das zwar verständlich ist, jedoch – wie in diesen beiden höchstrichterlichen Urteilen bestätigt – keine Rechtsgrundlage hat. Vor dem Hintergrund der Trendwende Personal und bereits heute fehlender Fachkräfte gewinnt die Härtefallregelung nunmehr ihre ursprüngliche Bedeutung zurück.Ob die Härtefallregelung weiterhin in einem über 2017 hinaus verlängerten TV UmBw enthalten sein wird, hängt von den Tarifvertragsparteien ab. Die Notwendigkeit wäre nach wie vor gegeben angesichts weiterer Veränderungen in der Bundeswehr. Wünschenswert – und der DBwV setzt sich hierfür ein – wäre die Möglichkeit, die Härtefallregelung auch als ein Instrument für einen Ausgleich in der Altersstruktur der Tarifbeschäftigten zu nutzen. Hierfür müsste der Zweck des TV UmBw erweitert werden. Es wäre auch im Sinn der Personalverantwortlichen in der Bundeswehr, jedoch müsste das Bundesinnenministerium als Tarifpartner auf der Arbeitgeberseite mitspielen.Mit herzlichen Grüßen Ihr Klaus-Hermann ScharfVorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte
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