70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Urteile des Bundesarbeitsgerichts zur Härtefallregelung Foto: Fortolia
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,die Begründungen der beiden Urteile des Bundesarbeitsgerichts zur Härtefallregelung im TV UmBw überraschen nicht. Allerdings vermisst man die Darstellung des Willens der Tarifvertragsparteien darin. Sie hatten 2001 mit dem TV UmBw einen Tarifvertrag abgeschlossen, der zur Arbeitsplatzsicherung dienen soll. Der § 11 Härtefallregelung soll als Ultima Ratio dienen, das heißt als letzte Möglichkeit, wenn alle anderen im TV UmBw vorgesehenen Maßnahmen für einen betroffenen Beschäftigten nicht greifen.
Die Personal bearbeitenden Stellen haben mehr als zwölf Jahre lang die letzte Möglichkeit – bis Ende 2009 zusammen mit der Altersteilzeitregelung – sehr häufig und großzügig angewandt, um schnell viel Personal abzubauen. Aus dieser Praxis her ist ein Anspruchsdenken entstanden, das zwar verständlich ist, jedoch – wie in diesen beiden höchstrichterlichen Urteilen bestätigt – keine Rechtsgrundlage hat. Vor dem Hintergrund der Trendwende Personal und bereits heute fehlender Fachkräfte gewinnt die Härtefallregelung nunmehr ihre ursprüngliche Bedeutung zurück.Ob die Härtefallregelung weiterhin in einem über 2017 hinaus verlängerten TV UmBw enthalten sein wird, hängt von den Tarifvertragsparteien ab. Die Notwendigkeit wäre nach wie vor gegeben angesichts weiterer Veränderungen in der Bundeswehr. Wünschenswert – und der DBwV setzt sich hierfür ein – wäre die Möglichkeit, die Härtefallregelung auch als ein Instrument für einen Ausgleich in der Altersstruktur der Tarifbeschäftigten zu nutzen. Hierfür müsste der Zweck des TV UmBw erweitert werden. Es wäre auch im Sinn der Personalverantwortlichen in der Bundeswehr, jedoch müsste das Bundesinnenministerium als Tarifpartner auf der Arbeitgeberseite mitspielen.Mit herzlichen Grüßen Ihr Klaus-Hermann ScharfVorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte
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