70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Auf reges Interesse stieß die Veranstaltung der selbständigen Kameradschaft ERH Hemau zu den neuesten Entwicklungen im Versorgungsrecht der Berufssoldaten. Stabshauptmann a. D. Eberhard Mandel, Fachmann für Versorgungsrecht in der KTMS, führte die zahlreichen Teilnehmer mit ihren Begleitungen in einer Rückschau durch die Entwicklungen, die das Versorgungsrecht seit 1992 nahm.
Er zeigte dabei auf, dass sich die Situation der Versorgungsempfänger mit den verschiedenen Reformen des Versorgungsrechts über das Dienstrechtsreformgesetz 1997 sowie dem Versorgungsreformgesetz 1998 bis hin zum Versorgungsänderungsgesetz im Jahre 2001 nicht immer zu deren Vorteil wandelte. Begleitet wurden diese Änderungen in der Versorgung ehemaliger Berufssoldaten bis 2012 durch zahlreiche Gesundheitsreformen.
Äußerst erstaunt zeigten sich die Anwesenden über den Ideenreichtum des Dienstherrn, beim Griff in das „Säckel“ des Versorgungsempfängers. Die Versorgungsbezüge wurden in der Folge weiter geschmälert, z.B. durch deren Versteuerung sowie durch Abzug eines Beitrages zur Pflegeversicherung, auf deren Leistungen Versorgungsempfänger jedoch kein Anspruch haben. Dank der energischen Einflussnahme des Verbandes u.a. bei der Ausgestaltung des Attraktivitätssteigerungsgesetzes von 2015 konnten zahlreiche Verbesserungen auch im Versorgungsrecht durchgesetzt werden.
Mandel informierte zudem über Veränderungen bei der Zurruhesetzung von aktiven Berufssoldaten, wonach Soldaten ab 2017 in der Regel ausschließlich im März und September entlassen/versetzt werden. Die freiwillige Verlängerung der Dienstzeit wurde erleichtert. Mit Informationen über die Hinterbliebenenversorgung und der Beihilfe endete der informative Vortrag des Fachmanns.
Mit einem Präsent für den Referenten Mandel bedankte sich Oberstabsfeldwebel a. D. Bernhard Seiberl in Vertretung des verhinderten Vorsitzenden der Kameradschaft Mandel. Seiberl ehrte abschließend Hauptmann d. R. Reinhard Wittmann für 40 Jahre treue Mitgliedschaft im Verband.
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