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Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Seit 67 Jahren bildet das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland das Fundament der deutschen Demokratie. Dass es einmal so alt werden würde, hätte bei seiner feierlichen Verkündung in der Schlusssitzung des Parlamentarischen Rates am 23. Mai 1949 wohl niemand der Anwesenden vermutetet – am wenigsten die Mitglieder des Parlamentarischen Rates selbst, als sie nach neun Monaten intensiver Beratungen am 8. Mai 1949 das Grundgesetz mit 53 Ja- gegenüber zwölf Nein-Stimmen verabschiedet hatten.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion und spätere Bundestagsvizepräsident Carlo Schmid sprach von einem „Bauriss für einen Notbau“. Der CDU-Abgeordnete Heinrich von Brentano, späterer Bundesaußenminister, unterstrich: „Wir alle sind uns klar – und das kommt im letzten Artikel unseres Verfassungsentwurfs zum Ausdruck –, dass das, was wir hier beschließen, zeitlich begrenzt sein soll und muss. Und wir hoffen und wünschen, dass der Tag bald kommen möge, an dem unsere ganze Arbeit sich als überholt erweisen wird“
Das Grundgesetz war nicht als andauernde Verfassung geplant. Es zeigte sich jedoch, dass dieses Gesetzeswerk ein Erfolgsmodell ist und geeignet, auf Dauer das Grundgerüst des staatsorganisatorischen und politischen Systems der Bundesrepublik zu bilden.
Am 1. Juli 1948 hatten die drei westlichen Besatzungsmächte Frankreich, Großbritannien und die USA in den sogenannten Frankfurter Dokumenten die Ministerpräsidenten der elf westdeutschen Länder aufgefordert, eine Verfassung zu erarbeiten und eine verfassunggebende Nationalversammlung einzuberufen. Die Ministerpräsidenten, die mit einer Verfassung für einen westdeutschen Staat die deutsche Teilung nicht noch vertiefen wollten, hatten daraufhin vorgeschlagen, lediglich ein provisorisches Grundgesetz durch einen parlamentsähnlichen Rat ausarbeiten zu lassen. Der Parlamentarische Rat war der Kompromiss. Die westdeutschen Landtage entsandten 65 Vertreter; fünf Beobachter kamen aus Berlin.
Am 1. September 1948 kamen die Abgeordneten zu ihrer ersten Sitzung in der Pädagogischen Akademie in Bonn zusammen. Zum Präsidenten des Rates wurde der spätere Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) gewählt. Natürlich gab es Dispute über die Ausgestaltung einzelner Passagen. Bis zum endgültigen Grundgesetzentwurf mussten viele Kompromisse geschlossen werden. Streit gab es vor allem um die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und die Verteilung der Staatsfinanzen, über den Einfluss von Kirche und Eltern auf das Schulwesen – und über die Stellung der Frau in der Gesellschaft. Die Sozialdemokratinnen Elisabeth Selbert und Friederike (Frieda) Nadig, zwei von lediglich vier Frauen im Parlamentarischen Rat, setzten schließlich die Aufnahme des zweiten Absatzes in Artikel 3, “Männer und Frauen sind gleichberechtigt", in das Grundgesetz durch.
Besondere Bedeutung haben aufgrund der Erfahrungen aus dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat die im Gesetzeswerk verankerten Grundrechte. Sie binden alle Staatsgewalt als unmittelbar geltendes Recht. Das Bundesverfassungsgericht bewahrt als unabhängiges Verfassungsorgan die Funktion der Grundrechte und entwickelt sie weiter.
Am 8. Mai 1949 — dem vierten Jahrestag der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands — wurde das Grundgesetz schließlich um 23.55 Uhr verabschiedet. Danach genehmigen auch die Alliierten, die drei westlichen Besatzungsmächte Frankreich, Großbritannien und die USA, das Grundgesetz. Im Anschluss stimmen auch die Landtage zu. Nur Bayern lehnt es ab, erkennt es aber als rechtsverbindlich an.
Am 23. Mai 1949 findet daraufhin die Schlusssitzung des Parlamentarischen Rates mit der feierlichen Verkündung des Grundgesetzes in Bonn statt. Präsident Konrad Adenauer betont in seiner Ansprache, dass trotz der auferlegten Beschränkungen die Entscheidung zum Grundgesetz „auf freiem Willen” und „auf der freien Entscheidung des deutschen Volkes” beruhe.
40 Jahre später hat sich die Hoffnung des Parlamentarischen Rates, mit der Gründung der Bundesrepublik die Einheit in Freiheit Deutschlands nicht zu gefährden erfüllt. Nach dem Fall der Berliner Mauer und der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.
Heute liegt die Originalfassung des Grundgesetzes im Panzerschrank des Direktors beim Deutschen Bundestag. Sie wird jedes Mal hervorgeholt, wenn der Bundespräsident und der Bundeskanzler ihren Amtseid vor den Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrats ablegen.
(Quelle: bundestag.de)
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