Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
Der Aufwuchs der Reserve als sicherheitspolitische Aufgabe
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Organisierten eine Weiterbildung zum Einsatzweiterverwendungsgesetz (v.l.) Oberstabsfeldwebel a.D. Detlef Schlingmann (DBwV Standortbeauftragter), Oberstabsfeldwebel Andre Evers (Kompaniefeldwebel 3./7), Roland Sippmann (Stv. Landesgeschäftsführer) und Stabsfeldwebel Oliver Klahn (Vors. Standortkameradschaft Höxter) Foto: Detlef Schlingmann
Regelmäßig informiert der Landesverband West in Einheiten und Verbänden zu wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen, die für die Kameraden/innen in der Truppe von besonderer Bedeutung sind. So auch kürzlich bei der 3. Kompanie des ABC-Abwehrbataillon 7. Hier informierte Stabshauptmann a.D. Roland Sippmann zu den wichtigen Regelungen des Einsatzversorgungs- bzw. Einsatzweiterverwendungsgesetz.
In seinem rund eineinhalbstündigen Vortrag erklärte er den Kompanieangehörigen die Versorgungsansprüche im Falle eines Einsatzunfalles und die damit einhergehenden finanziellen und laufbahnrechtlichen Auswirkungen; beispielsweise die Möglichkeit der Übernahme zum Berufssoldaten für einsatzgeschädigte SaZ, FWD und RDL. Im Namen der rund 70 teilnehmenden Angehörigen seiner Kompanie dankte Kompaniefeldwebel Oberstabsfeldwebel Andre Evers dem Landesverband für die Durchführung der informativen Veranstaltung.
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