70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Organisierten eine Weiterbildung zum Einsatzweiterverwendungsgesetz (v.l.) Oberstabsfeldwebel a.D. Detlef Schlingmann (DBwV Standortbeauftragter), Oberstabsfeldwebel Andre Evers (Kompaniefeldwebel 3./7), Roland Sippmann (Stv. Landesgeschäftsführer) und Stabsfeldwebel Oliver Klahn (Vors. Standortkameradschaft Höxter) Foto: Detlef Schlingmann
Regelmäßig informiert der Landesverband West in Einheiten und Verbänden zu wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen, die für die Kameraden/innen in der Truppe von besonderer Bedeutung sind. So auch kürzlich bei der 3. Kompanie des ABC-Abwehrbataillon 7. Hier informierte Stabshauptmann a.D. Roland Sippmann zu den wichtigen Regelungen des Einsatzversorgungs- bzw. Einsatzweiterverwendungsgesetz.
In seinem rund eineinhalbstündigen Vortrag erklärte er den Kompanieangehörigen die Versorgungsansprüche im Falle eines Einsatzunfalles und die damit einhergehenden finanziellen und laufbahnrechtlichen Auswirkungen; beispielsweise die Möglichkeit der Übernahme zum Berufssoldaten für einsatzgeschädigte SaZ, FWD und RDL. Im Namen der rund 70 teilnehmenden Angehörigen seiner Kompanie dankte Kompaniefeldwebel Oberstabsfeldwebel Andre Evers dem Landesverband für die Durchführung der informativen Veranstaltung.
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