70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
In der Reihe "Ich hätte da eine Frage" geben wir Ihnen Antworten auf Fragen, die unserer Rechtsabteilung gestellt wurden Foto: pixabay
Unsere Rechtsabteilung erreicht täglich eine große Zahl an Fragen rund um den Dienst in der Bundeswehr. In der Rubrik "Ich hätte da eine Frage" stellen wir Ihnen diese und die dazugehörigen Antworten gerne vor.
SU A.: Ich bin Soldatin auf Zeit (SaZ), befinde mich in Elternzeit und erhielt für meine vorzeitige Dienstzeitverlängerung eine Verpflichtungsprämie, die mir als Einmalzahlung gewährt wurde. Nun wird die Prämie anteilig zurückgefordert. Dies kann ich mir nicht leisten. Was kann ich tun? Kommt auch eine andere Entscheidung in Betracht?
Bei der von Ihnen angesprochenen „Verpflichtungsprämie“ handelt es sich um eine Personalbindungsmaßnahme nach § 43b Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Gemäß dieser Vorschrift erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen ...Lesen Sie den gesamten Artikel im geschützten Mitgliederbereich des DBwV!
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