70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
In der Reihe "Ich hätte da eine Frage" geben wir Ihnen Antworten auf Fragen, die unserer Rechtsabteilung gestellt wurden Foto: pixabay
Hauptfeldwebel M: Im Verbandsmagazin (November 2018) habe ich gelesen, unter welchen Voraussetzungen ich als Soldat auf Zeit (SaZ) einer Nebentätigkeit nachkommen nachgehen darf. Hier wurden auch Hinzuverdienstgrenzen genannt. Ich selbst gehe einer genehmigten Nebentätigkeit nach, verdiene jedoch mehr, als in der dort als zulässig beschriebenen Hinzuverdienstgrenze. Ist das nun unzulässig? Gilt hier nicht § 20 Absatz 2 Satz 5 Soldatengesetz (SG) und somit die „40-Prozent-Grenze“?
Der von Ihnen genannte Artikel verfolgt das Ziel, einem Großteil der betroffenen Kameraden einen rechtlich belastbaren Erwartungshorizont aufzuzeigen, nach welchem sich die Genehmigung einer Nebentätigkeit...
Lesen Sie die komplette Antwort im geschützten Mitgliederbereich.
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