70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Karlsruhe - In einem Streit um von Journalisten ins Netz gestellte Lageberichte zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr zeichnet sich am Bundesgerichtshof (BGH) ein medienfreundliches Urteil ab. Die Bundesregierung hat die Funke Mediengruppe wegen verletzter Urheberrechte verklagt. Die Karlsruher Richter zogen in der Verhandlung am Donnerstag (9. Januar 2019) aber in Zweifel, dass das Urheberrecht herangezogen werden kann, um staatliche Geheimhaltungsinteressen zu schützen. Die Entscheidung soll erst in nächster Zeit verkündet werden. Ein Termin stand noch nicht fest. (Az. I ZR 139/15)
Die militärischen Lageberichte sind Verschlusssachen der niedrigsten Geheimhaltungsstufe. Reporter von Funke waren an Tausende dieser Dokumente gelangt. Ende 2012 erschienen sie als «Afghanistan-Papiere» auf dem Online-Portal der «Westdeutschen Allgemeinen Zeitung» (WAZ). Die Journalisten wollten damit dokumentieren, dass der Einsatz am Hindukusch in Wahrheit ein Krieg sei und keine Friedensmission.
In den Vorinstanzen war Funke unterlegen, die Papiere stehen deshalb im laufenden Verfahren nicht mehr online. Dank einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte sich aber nun das Blatt wenden. Die Luxemburger Richter stuften die Veröffentlichung der Papiere im Juli 2019 als aktuelle Berichterstattung ein. Eine eingehende Analyse durch das Medium sei dafür nicht erforderlich.
«Das öffentliche Interesse ist natürlich sehr groß», sagte der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Koch. Der Anwalt von Funke sagte, es gehe überhaupt nicht um den Schutz geistigen Eigentums. Tatsächlich werde versucht, das Urheberrecht für den Geheimnisschutz zu instrumentalisieren. Der Anwalt der Bundesregierung entgegnete, es sei unerheblich, aus welcher Motivation man Urheberrechte verfolge. Die Mitarbeiter hätten ihre Berichte in einem Umfeld geschrieben, in dem Geheimhaltung vorgesehen gewesen sei.
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