Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Wüstner: „Gefahr ist groß, dass Russland die Situation ausnutzt“
„Vielleicht geht es um alles“
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
Der Verband der Berufssoldaten der DDR – Interessenvertretung und Lernort demokratischer Mitbestimmung.
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Karlsruhe - In einem Streit um von Journalisten ins Netz gestellte Lageberichte zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr zeichnet sich am Bundesgerichtshof (BGH) ein medienfreundliches Urteil ab. Die Bundesregierung hat die Funke Mediengruppe wegen verletzter Urheberrechte verklagt. Die Karlsruher Richter zogen in der Verhandlung am Donnerstag (9. Januar 2019) aber in Zweifel, dass das Urheberrecht herangezogen werden kann, um staatliche Geheimhaltungsinteressen zu schützen. Die Entscheidung soll erst in nächster Zeit verkündet werden. Ein Termin stand noch nicht fest. (Az. I ZR 139/15)
Die militärischen Lageberichte sind Verschlusssachen der niedrigsten Geheimhaltungsstufe. Reporter von Funke waren an Tausende dieser Dokumente gelangt. Ende 2012 erschienen sie als «Afghanistan-Papiere» auf dem Online-Portal der «Westdeutschen Allgemeinen Zeitung» (WAZ). Die Journalisten wollten damit dokumentieren, dass der Einsatz am Hindukusch in Wahrheit ein Krieg sei und keine Friedensmission.
In den Vorinstanzen war Funke unterlegen, die Papiere stehen deshalb im laufenden Verfahren nicht mehr online. Dank einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte sich aber nun das Blatt wenden. Die Luxemburger Richter stuften die Veröffentlichung der Papiere im Juli 2019 als aktuelle Berichterstattung ein. Eine eingehende Analyse durch das Medium sei dafür nicht erforderlich.
«Das öffentliche Interesse ist natürlich sehr groß», sagte der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Koch. Der Anwalt von Funke sagte, es gehe überhaupt nicht um den Schutz geistigen Eigentums. Tatsächlich werde versucht, das Urheberrecht für den Geheimnisschutz zu instrumentalisieren. Der Anwalt der Bundesregierung entgegnete, es sei unerheblich, aus welcher Motivation man Urheberrechte verfolge. Die Mitarbeiter hätten ihre Berichte in einem Umfeld geschrieben, in dem Geheimhaltung vorgesehen gewesen sei.
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