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Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Neue Personalstruktur – nicht bloß ein Thema für das Unteroffizierkorps
Drei Tage nach Social Media-Verkündung: Verteidigungsminister und GI erlassen Tagesbefehl
Enttäuschung, Wut, Frustration – und Scheitern des Aufwuchses: Politiker warnen vor fatalen Folgen des Beförderungsstopps
Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute ab 1. Juli
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
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Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert, Vorsitzender des Fachbereichs Beteiligungsrechte. Foto: DBwV/Scheurer
Liebe Leserinnen und Leser,
Wahlen sind immer besondere Ereignisse, die wir sehr genau beobachten und – wo gewünscht – auch unterstützend begleiten. So haben wir über die zurückliegende Amtszeit und deren Ergebnisse hier ausführlich berichtet.
Jetzt ist das erste Wahlgroßereignis der Jahre 2019/2020, die Wahl zum Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim BMVg, abgeschlossen. Mit einer Wahlbeteiligung von 60,63 Prozent ist ein sehr guter Wert erzielt worden, der den Gewählten ein starkes Mandat geben dürfte. Beachtlich ist ebenfalls, dass in das 35 Mitglieder umfassende Gremium 26 Mitglieder erstmalig gewählt wurden. Die Basis hat gesprochen.
Allen wieder- und neugewählten Damen und Herren gratuliert der DBwV sehr herzlich und wünscht gute Beschlüsse für die Soldatinnen und Soldaten unserer Bundeswehr. Den ausgeschiedenen Mitgliedern gilt unser Dank für viele Jahre guten Wirkens.
Etwas Wirbel hat es natürlich auch gegeben. Seit Inkraftsetzung des neuen Soldatenbeteiligungsgesetzes haben sich einige Regeln geändert, etwa die Wählbarkeit zu Gremien der Vertrauenspersonen. Wer den Wahlbereich – dienstlich veranlasst und ohne den Versetzungsschutz in Anspruch zu nehmen – verlässt, hat die Folgen zu tragen, nämlich den Verlust seines Mandats. Das hat nicht jedem Betroffenen gefallen und löste gerichtliche Aktivitäten aus. Ergebnis: Nicht alles, was gefällt, ist auch richtig. Die Richter verdeutlichten, dass eine wesentliche Voraussetzung zur Wahlzulassung die Zugehörigkeit zu einem Wahlbereich ist, der Vertrauenspersonen und nicht Personalräte wählt. Bestandsschutz auf Lebenszeit wollte der Gesetzgeber nicht. Das amtliche Endergebnis haben wir für Sie auf unserer Onlineplattform unter Fachbereich Beteiligungsrechte eingepflegt.
In wenigen Wochen werden sich die gewählten Vertrauenspersonen zu ihrer konstituierenden Sitzung versammeln. Hinzutreten werden die 28 Soldatenvertreter im Hauptpersonalrat beim BMVg.
Der jetzt aus 63 Mitgliedern bestehende Gesamtvertrauenspersonenausschuss wird dann seinen Vorstand (Sprecher) wählen und das Tagesgeschäft aufnehmen. Wichtige Themen stehen auf der Agenda, etwa die Weiterentwicklung des SBG, derzeit im Gesetzgebungsverfahren, und die folgende Anpassung der ZDv 1472/1 zum Soldatenbeteiligungsgesetz. Viel Zeit zum Eingewöhnen bleibt also nicht! In diesem Sinne: Bleiben Sie uns gewogen.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Andreas Hubert
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