70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert, Vorsitzender des Fachbereichs Beteiligungsrechte. Foto: DBwV/Scheurer
Liebe Leserinnen und Leser,
Wahlen sind immer besondere Ereignisse, die wir sehr genau beobachten und – wo gewünscht – auch unterstützend begleiten. So haben wir über die zurückliegende Amtszeit und deren Ergebnisse hier ausführlich berichtet.
Jetzt ist das erste Wahlgroßereignis der Jahre 2019/2020, die Wahl zum Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim BMVg, abgeschlossen. Mit einer Wahlbeteiligung von 60,63 Prozent ist ein sehr guter Wert erzielt worden, der den Gewählten ein starkes Mandat geben dürfte. Beachtlich ist ebenfalls, dass in das 35 Mitglieder umfassende Gremium 26 Mitglieder erstmalig gewählt wurden. Die Basis hat gesprochen.
Allen wieder- und neugewählten Damen und Herren gratuliert der DBwV sehr herzlich und wünscht gute Beschlüsse für die Soldatinnen und Soldaten unserer Bundeswehr. Den ausgeschiedenen Mitgliedern gilt unser Dank für viele Jahre guten Wirkens.
Etwas Wirbel hat es natürlich auch gegeben. Seit Inkraftsetzung des neuen Soldatenbeteiligungsgesetzes haben sich einige Regeln geändert, etwa die Wählbarkeit zu Gremien der Vertrauenspersonen. Wer den Wahlbereich – dienstlich veranlasst und ohne den Versetzungsschutz in Anspruch zu nehmen – verlässt, hat die Folgen zu tragen, nämlich den Verlust seines Mandats. Das hat nicht jedem Betroffenen gefallen und löste gerichtliche Aktivitäten aus. Ergebnis: Nicht alles, was gefällt, ist auch richtig. Die Richter verdeutlichten, dass eine wesentliche Voraussetzung zur Wahlzulassung die Zugehörigkeit zu einem Wahlbereich ist, der Vertrauenspersonen und nicht Personalräte wählt. Bestandsschutz auf Lebenszeit wollte der Gesetzgeber nicht. Das amtliche Endergebnis haben wir für Sie auf unserer Onlineplattform unter Fachbereich Beteiligungsrechte eingepflegt.
In wenigen Wochen werden sich die gewählten Vertrauenspersonen zu ihrer konstituierenden Sitzung versammeln. Hinzutreten werden die 28 Soldatenvertreter im Hauptpersonalrat beim BMVg.
Der jetzt aus 63 Mitgliedern bestehende Gesamtvertrauenspersonenausschuss wird dann seinen Vorstand (Sprecher) wählen und das Tagesgeschäft aufnehmen. Wichtige Themen stehen auf der Agenda, etwa die Weiterentwicklung des SBG, derzeit im Gesetzgebungsverfahren, und die folgende Anpassung der ZDv 1472/1 zum Soldatenbeteiligungsgesetz. Viel Zeit zum Eingewöhnen bleibt also nicht! In diesem Sinne: Bleiben Sie uns gewogen.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Andreas Hubert
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