70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Machen Sie jetzt schnell noch mit und unterstützen Sie die Petition. Vielleicht profitieren Sie selbst eines Tages davon Foto: pixabay
Eigentlich ist es ganz einfach: Eine Planstelle ist das Geld, das für (nahezu) jeden Menschen der Bundeswehr zur Verfügung steht. Der Regelfall ist, dass zum Beispiel ein Leutnant einen Dienstposten der Dotierung mindestens A9 inne hat und das Geld für seine Besoldungsgruppe A9 aus einer dafür geschaffenen Planstelle aus dem Personalhaushalt des Verteidigungsressorts fließt.
In der Praxis ist es manchmal komplizierter. Gibt es mehr Soldaten oder Beamte, die die Voraussetzungen für die nächste Beförderung erfüllen, aber weniger Planstellen dafür, sprechen wir von einem Beförderungsstau. Lange Wartezeiten für die Beförderung sind oft die Folge. So ist die Lage zurzeit in den Streitkräften zum Beispiel bei den Beförderungen zum Hauptfeldwebel oder zum Oberstleutnant A14.
Die Personalführung will den Begriff „Beförderungsstau“ nicht hören, denn er setzt vermeintlich einen Anspruch auf eine Beförderung voraus. Wir sagen: Es widerspricht zumindest dem gesunden Menschenverstand, wenn die Bundeswehr in ihrem Personalstrukturplan militärisch eine bestimmte Zahl von Dienstposten einer bestimmten Dotierung vorsieht und damit ja auch Soldaten einer bestimmten Verantwortungsebene, dann aber deutlich weniger Planstellen der gleichen Dotierung zur Verfügung stellt.
Dabei braucht die Bundeswehr für die Trendwende mehr Planstellen als bisher. Die sieht der Haushalt aber trotz steigendem Gesamtumfang nicht ausreichend vor. Der DBwV bringt deshalb jedes Jahr Haushaltsforderungen für mehr Planstellen ein.
Die E-Petition 77990 geht einen anderen Weg: Es soll die Möglichkeit geben, eine Beförderung einzuklagen, sobald ein Soldat den höherwertigen Dienstposten besetzt.
Der Weg dahin ist nicht leicht, aber das Anliegen ist richtig. Bitte unterstützen daher auch Sie diese Petition!
Hier geht es zur Petition
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: