Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Eine Entscheidung, die bis heute schwere Folgen hat
Der Verband der Berufssoldaten der DDR – Interessenvertretung und Lernort demokratischer Mitbestimmung.
„Europa ist die wichtigste Garantie für die Zukunft“
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
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Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
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„Lassen Sie uns gemeinsam den Tag deutschlandweit zu etwas Besonderem machen“
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Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Koblenz - Weil ein Zeit-Soldat der Bundeswehr sich weigerte, Frauen die Hand zu geben, durfte diese ihn entlassen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz laut einer Mitteilung vom Donnerstag (10. Oktober 2019, Az.: 10 A 11109/19). Was für den gegen seine Entlassung klagenden Ex-Soldaten Religionsausübung war, bewertete die Bundeswehr gänzlich anders: Sein Verhalten deute auf einen religiös motivierten Radikalisierungsprozess hin.
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz stellte sich mit seinem Beschluss nun hinter die Bundeswehr. «Der Hinweis des Klägers auf mögliche andere Gründe für sein Verhalten gegenüber Frauen sei angesichts seiner konsequenten Hinwendung zum Islam als bloße Schutzbehauptung anzusehen», hieß es in der Mitteilung. Seine Einstellung widerspreche der grundgesetzlich angeordneten Gleichstellung von Mann und Frau.
Die Entlassung beruhe auch nicht auf der «Vorverurteilung von Personen muslimischen Glaubens», wie es der Kläger dem Gericht zufolge dargestellt hatte. Zwar gebe es keine Vorschrift, die einen Handschlag als Begrüßung vorschreibe, doch zeige sein Verhalten, dass der entlassene Soldat Kameradinnen nicht ausreichend respektiere. Und das wiederum gefährde den militärischen Zusammenhalt und die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr. Einen Antrag auf Zulassung einer Berufung gegen das Urteil lehnte das Gericht ab.
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