Betriebsruhe 2025/2026 & Wartungsarbeiten
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Jahresrückblick Dezember – Bundestag beschließt neuen Wehrdienst
Jahresrückblick November – Hauptversammlung und Neues zum Wehrdienst
Jahresrückblick Oktober – Wechsel beim Heer und viele Fachtagungen beim Verband
Jahresrückblick September – Veteranenkongress und Invictus-Games-Empfang
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
#DerLeereStuhl – Ein freier Platz für gelebte Veteranenkultur
Impulsvorträge der Veteranentagung jetzt auf YouTube!
Ein starkes Signal für die Veteranenbewegung
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Koblenz - Weil ein Zeit-Soldat der Bundeswehr sich weigerte, Frauen die Hand zu geben, durfte diese ihn entlassen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz laut einer Mitteilung vom Donnerstag (10. Oktober 2019, Az.: 10 A 11109/19). Was für den gegen seine Entlassung klagenden Ex-Soldaten Religionsausübung war, bewertete die Bundeswehr gänzlich anders: Sein Verhalten deute auf einen religiös motivierten Radikalisierungsprozess hin.
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz stellte sich mit seinem Beschluss nun hinter die Bundeswehr. «Der Hinweis des Klägers auf mögliche andere Gründe für sein Verhalten gegenüber Frauen sei angesichts seiner konsequenten Hinwendung zum Islam als bloße Schutzbehauptung anzusehen», hieß es in der Mitteilung. Seine Einstellung widerspreche der grundgesetzlich angeordneten Gleichstellung von Mann und Frau.
Die Entlassung beruhe auch nicht auf der «Vorverurteilung von Personen muslimischen Glaubens», wie es der Kläger dem Gericht zufolge dargestellt hatte. Zwar gebe es keine Vorschrift, die einen Handschlag als Begrüßung vorschreibe, doch zeige sein Verhalten, dass der entlassene Soldat Kameradinnen nicht ausreichend respektiere. Und das wiederum gefährde den militärischen Zusammenhalt und die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr. Einen Antrag auf Zulassung einer Berufung gegen das Urteil lehnte das Gericht ab.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: