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Karlsruhe. Eine hochrangige Bundeswehr-Kommandeurin will nach Kritik an einem Eintrag auf einem Dating-Portal vor dem Bundesverfassungsgericht für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung kämpfen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die sie dabei ebenso unterstützt wie der Verein QueerBw, will nach Angaben vom Freitag mit der Verfassungsbeschwerde ein Grundsatzurteil erreichen, «das die sexuelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts stärkt». Bis wann das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe darüber entscheidet, ist offen.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai, wonach Offizierin Anastasia Biefang ihren privaten Auftritt bei Tinder zurückhaltend gestalten muss (Az.: BVerwG 2 WRB 2.21). Dort hatte sie 2019 geschrieben: «Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome.» Das ging der Bundeswehr zu weit, Biefang bekam einen Verweis. Sie war damals Kommandeurin des Informationstechnikbataillons 381 in Storkow, die erste transsexuelle Kommandeurin der Bundeswehr.
Biefang wehrte sich gegen die Disziplinarmaßnahme. Doch sowohl das Truppendienstgericht als auch die Verwaltungsrichter in Leipzig bestätigten den Verweis. Biefang dürfe ihre Worte nicht so wählen, dass ihr Ansehen als Soldatin beschädigt werde. Die Formulierungen dürften keinen Zweifel an der charakterlichen Integrität wecken.
«Es ist absurd und unzulässig anzunehmen, mein Privatleben beschneide meine Führungsqualitäten», sagte die 48-Jährige laut Mitteilung. «Den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts kann ich nicht stehen lassen - daher gehe ich nach Karlsruhe.» Sven Bäring von QueerBw sprach von einer Zumutung für Biefang, «die seit 28 Jahren verantwortungsvoll und integer ihren Dienst bei der Bundeswehr macht.»
GFF-Juristin Lea Beckmann kritisierte, das Bundesverwaltungsgericht lasse die Sexualmoral der 1950er Jahre aufleben und verstärke im Ergebnis Vorurteile gegen Frauen und queere Menschen. Der Verein sieht einen klaren Verstoß gegen die Grundrechte. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dürfe nur eingeschränkt werden, wenn Menschen zu Schaden kommen könnten, teilte die GFF mit. «Von einer Gefährdung von Menschen durch Biefangs Online-Dating kann keine Rede sein.»
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