70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Dein Patch kann Gutes tun!
„Das KSK genießt im internationalen Kreis vergleichbarer Spezialkräfte einen ausgezeichneten Ruf"
Körperliche und mentale Stärke sind der Schlüssel
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Karlsruhe. Eine hochrangige Bundeswehr-Kommandeurin will nach Kritik an einem Eintrag auf einem Dating-Portal vor dem Bundesverfassungsgericht für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung kämpfen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die sie dabei ebenso unterstützt wie der Verein QueerBw, will nach Angaben vom Freitag mit der Verfassungsbeschwerde ein Grundsatzurteil erreichen, «das die sexuelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts stärkt». Bis wann das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe darüber entscheidet, ist offen.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai, wonach Offizierin Anastasia Biefang ihren privaten Auftritt bei Tinder zurückhaltend gestalten muss (Az.: BVerwG 2 WRB 2.21). Dort hatte sie 2019 geschrieben: «Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome.» Das ging der Bundeswehr zu weit, Biefang bekam einen Verweis. Sie war damals Kommandeurin des Informationstechnikbataillons 381 in Storkow, die erste transsexuelle Kommandeurin der Bundeswehr.
Biefang wehrte sich gegen die Disziplinarmaßnahme. Doch sowohl das Truppendienstgericht als auch die Verwaltungsrichter in Leipzig bestätigten den Verweis. Biefang dürfe ihre Worte nicht so wählen, dass ihr Ansehen als Soldatin beschädigt werde. Die Formulierungen dürften keinen Zweifel an der charakterlichen Integrität wecken.
«Es ist absurd und unzulässig anzunehmen, mein Privatleben beschneide meine Führungsqualitäten», sagte die 48-Jährige laut Mitteilung. «Den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts kann ich nicht stehen lassen - daher gehe ich nach Karlsruhe.» Sven Bäring von QueerBw sprach von einer Zumutung für Biefang, «die seit 28 Jahren verantwortungsvoll und integer ihren Dienst bei der Bundeswehr macht.»
GFF-Juristin Lea Beckmann kritisierte, das Bundesverwaltungsgericht lasse die Sexualmoral der 1950er Jahre aufleben und verstärke im Ergebnis Vorurteile gegen Frauen und queere Menschen. Der Verein sieht einen klaren Verstoß gegen die Grundrechte. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dürfe nur eingeschränkt werden, wenn Menschen zu Schaden kommen könnten, teilte die GFF mit. «Von einer Gefährdung von Menschen durch Biefangs Online-Dating kann keine Rede sein.»
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: