Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen drei Soldaten beim Karfreitagsgefecht
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Sogar aus dem All ist der Rauch zu sehen: Seit Anfang September schwelt auf einem Schießplatz der Bundeswehr in Niedersachsen ein Feuer - ausgelöst durch Raketentests. Allmählich wird der Fall zum Politikum.Meppen. Auch gut zwei Wochen nach dem Ausbruch eines Moorbrandes auf einem Waffentestgelände der Bundeswehr in Niedersachsen rechnen die Behörden mit einem noch langen Kampf gegen das Feuer. Zwar sei es am Mittwoch gelungen, die Lage zu stabilisieren, der Brand schwele aber weiter, teilte die Bundeswehr mit. In der Nacht zu Mittwoch war der Rauch des Brandes in Meppen mehr als hundert Kilometer weit Richtung Bremen geweht worden.Der Brand, der durch Raketentests Anfang September auf der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) in Meppen ausgelöst worden war, hat sich inzwischen auf einer Fläche größer als 1000 Fußballfelder ausgedehnt. Die Feuerwehr verhinderte ein Übergreifen auf einen angrenzenden Wald. Erschwert wird der Löscheinsatz der rund 850 Einsatzkräfte durch vermutete Munitionsreste in dem seit 1876 als Übungsgelände genutzten Moor. Aus Sicherheitsgründen können die Feuerwehrkräfte das Moorgelände nicht überall betreten.Ein Ende des Einsatzes ist aus Bundeswehrsicht noch nicht absehbar. Nach Einschätzung des Brand- und Katastrophenschutzexperten des niedersächsischen Innenministeriums, Klaus Wickboldt, dauert es noch ein bis zwei Wochen, bis alle Glutnester erstickt sind. Auch weil ein Löschfahrzeug der Bundeswehr, das den sumpfigen Boden des Testgeländes befahren kann, beim Ausbruch des Brandes defekt war, konnte sich der Schwelbrand ausbreiten, bis ein Löschhubschrauber einsatzbereit war.Selbst aus dem All war der Moorbrand zu sehen, teilte der Deutsche Wetterdienst auf Twitter mit. Auf einem Satellitenbild vom Dienstagnachmittag war die Richtung Nordosten ziehende Rauchsäule gut zu erkennen. Die Bundeswehr bedauerte die Einschränkungen für die Bevölkerung und kündigte eine umfassende Überprüfung des selbstverursachten Moorbrandes an. Obwohl der Rauch für die Bevölkerung eine Belastung darstelle, würden Grenzwerte nicht überschritten.Die Landespolitik reagierte zunehmend irritiert auf den Brand. Der Grünen-Abgeordnete Christian Meyer stellte nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen die Verantwortlichen bei der Bundeswehr wegen fahrlässiger Brandstiftung. Auch Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) äußerte sich empört: «Wenn jetzt auch noch klar ist, dass das Löschfahrzeug nicht einsatzfähig war, dann ist es mehr als fahrlässig.»
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