70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Köln - Ein Oberstleutnant des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) muss sich ab 20. März vor dem Amtsgericht Köln wegen Geheimnisverrats im Fall des rechtsextremen Bundeswehrsoldaten Franco A. verantworten. Dem 42 Jahre alten Offizier werde vorgeworfen, Verdächtige aus dem Dunstkreis von Franco A. vor bevorstehenden Durchsuchungen des Generalbundesanwalts gewarnt zu haben, teilte das Amtsgericht Köln am Dienstag (8. Januar 2019) mit. Der MAD hat seinen Sitz in Köln.
Der Fall Franco A. hatte erhebliche Wellen geschlagen. Der aus Offenbach stammende Oberleutnant soll laut Anklage aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus einen Anschlag auf Politiker oder eine Menschenrechtsaktivistin vorbereitet haben. Dazu soll er sich Waffen, Munition und Sprengkörper beschafft haben - teils aus Beständen der Bundeswehr. Laut Oberlandesgericht Frankfurt ist es aber «nicht überwiegend wahrscheinlich», dass der Soldat bereits fest entschlossen war, einen Anschlag zu begehen. Für das Verfahren gegen den MAD-Offizier sind drei Verhandlungstage angesetzt, nach dem 20. auch noch der 27. März und der 3. April.
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