Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
Vor einem gewaltigen Kraftakt – Interview mit Vizeadmiral Thomas Daum
Die TSK CIR ist ein unverzichtbarer Pfeiler moderner Landesverteidigung
„Wir haben erhebliche Lücken im europäischen Verteidigungsbereich"
Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 und Finanzplanung bis 2030
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
In Mayen tauschten sich Vorstandsmitglieder der Kameradschaften Daun, Gerolstein und Mayen aus. Foto: StOKa Mayen
Auf Initiative von Oberstabsfeldwebel a.D. L.J. Schmitz tauschten sich Vorstandsmitglieder der Kameradschaften Daun, Gerolstein und Mayen zu aktuellen Themen und geplanten DBwV-Veranstaltungen für das Jahr 2023 aus. Bereichert wurde die Runde durch Beiträge vom Bezirksvorsitzenden „Rheinland“, Oberstleutnant Michael Schwab.
Zu einem zentralen Thema im Diskussionsverlauf wurde die sanitätsdienstliche Versorgung der Soldatinnen und Soldaten. Als Vorschlag für eine gezielte Entlastung des Sanitätspersonals (und gleichermaßen der Truppe) wurde eine Anpassung an die Krankschreibepraxis des Zivilpersonals der Bundeswehr genannt. Warum muss sich ein Uniformträger beispielsweise im Falle klassischer Erkältungssymptome bereits am ersten Tag beim Truppenarzt vorstellen? Warum müssen Uniformträger nicht erst, wie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Bundeswehr üblich, am vierten Tag eine Bescheinigung vom Arzt vorlegen? In zahlreichen Fällen sind die vormals Erkrankten dann bereits wieder dienstfähig, so dass gar kein Arztbesuch erforderlich wird. Mit diesem einfachen Schritt könnte das Sanitätswesen effektiv entlastet werden. In mehreren Gesprächen wird die aktuell gängige Krankschreibepraxis als „Relikt einer Wehrpflichtarmee“ bezeichnet. Wäre da nicht eine Änderung zeitgemäß? Übrigens ist beim Arbeitgeber Bundeswehr auch die Möglichkeit gegeben, dass von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die auffällig häufig krankgeschrieben werden, bereits am Tag 1 eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen ist.
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