Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
Mama, warum hast du eine Uniform?
Eine Frau, die mutig für ein anderes Leben kämpfte
Kameradschaft und Selbstverständnis
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
In Mayen tauschten sich Vorstandsmitglieder der Kameradschaften Daun, Gerolstein und Mayen aus. Foto: StOKa Mayen
Auf Initiative von Oberstabsfeldwebel a.D. L.J. Schmitz tauschten sich Vorstandsmitglieder der Kameradschaften Daun, Gerolstein und Mayen zu aktuellen Themen und geplanten DBwV-Veranstaltungen für das Jahr 2023 aus. Bereichert wurde die Runde durch Beiträge vom Bezirksvorsitzenden „Rheinland“, Oberstleutnant Michael Schwab.
Zu einem zentralen Thema im Diskussionsverlauf wurde die sanitätsdienstliche Versorgung der Soldatinnen und Soldaten. Als Vorschlag für eine gezielte Entlastung des Sanitätspersonals (und gleichermaßen der Truppe) wurde eine Anpassung an die Krankschreibepraxis des Zivilpersonals der Bundeswehr genannt. Warum muss sich ein Uniformträger beispielsweise im Falle klassischer Erkältungssymptome bereits am ersten Tag beim Truppenarzt vorstellen? Warum müssen Uniformträger nicht erst, wie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Bundeswehr üblich, am vierten Tag eine Bescheinigung vom Arzt vorlegen? In zahlreichen Fällen sind die vormals Erkrankten dann bereits wieder dienstfähig, so dass gar kein Arztbesuch erforderlich wird. Mit diesem einfachen Schritt könnte das Sanitätswesen effektiv entlastet werden. In mehreren Gesprächen wird die aktuell gängige Krankschreibepraxis als „Relikt einer Wehrpflichtarmee“ bezeichnet. Wäre da nicht eine Änderung zeitgemäß? Übrigens ist beim Arbeitgeber Bundeswehr auch die Möglichkeit gegeben, dass von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die auffällig häufig krankgeschrieben werden, bereits am Tag 1 eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen ist.
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