Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Was für die Dienst- und Versorgungsbezüge schon lange gilt, hat nun auch die Mindestleistungen für die Angehörigen der Reserve erreicht. Diese Leistungen werden dynamisiert, d. h. sie nehmen an den regelmäßigen Erhöhungen nach den Tarifrunden teil. Das hat der Bundestag jetzt (Donnerstag, 15. Dezember 2016) beschlossen. Das war einer der letzten noch fehlenden Bausteine für eine Anpassung der Bezüge an die steigenden Kosten des Lebensunterhalts. Der DBwV forderte das schon seit Jahren für die RDL.
Die Anpassung wird am Tag nach der Verkündung in Kraft treten und beträgt 4,55 Prozent. Das entspricht nicht ganz der Tarifrunde 2016/2017, da sich die Mindestleistungen der Unterhaltssicherung ja am monatlichen Netto der aktiven SaZ/BS orientieren.
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