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„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
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Eine Frau, die mutig für ein anderes Leben kämpfte
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Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
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Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin: Das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium wollen die Regelung für einen Schutz afghanischer Ortskräfte in Deutschland nicht weiter öffnen. Sprecher beider Ministerien machten am Mittwoch aber deutlich, dass zügig und beschleunigt über Fälle der einheimischen Mitarbeiter der Bundeswehr entschieden werde, die innerhalb der geltenden Frist von zwei Jahren Bedrohungen geltend gemacht haben. «Wir planen derzeit keine grundsätzliche Änderungen an diesem Verfahren», sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes sagte, es gehe um eine schnelle und pragmatische Abwicklung innerhalb der existierenden Verfahren.
Nach dpa-Informationen aus Kreisen der Bundesregierung hatte sich zuletzt das Verteidigungsministerium dafür stark gemacht, auch Fälle von Ortskräften zu prüfen, die vor mehr als zwei Jahren aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind. Im Dienste der Bundeswehr standen hunderte Afghanen von Übersetzern bis zu Küchenhilfen, die nun Racheakte der Taliban befürchten.
Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hatte im April mit Hinweis auf den schnellen Abzug der Bundeswehr von einer neuen Lage für Ortskräfte gesprochen. «Wir reden hier von Menschen, die zum Teil über Jahre hinweg auch unter Gefährdung ihrer eigenen Sicherheit an unserer Seite gearbeitet, auch mitgekämpft haben und ihren persönlichen Beitrag geleistet haben», sagte sie. «Ich empfinde es als eine tiefe Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, diese Menschen jetzt, wo wir das Land endgültig verlassen, nicht schutzlos zurückzulassen.»
Die stellvertretende Regierungssprecherin Martina Fietz bekräftigte am Mittwoch, dass die Bundesregierung Sorgen der Ortskräfte sehr ernst nehme. Bei Nachweis einer individuellen Gefährdung werde Schutz in Deutschland «im Rahmen einer eigenverantwortlichen Ausreise» gewährt. Afghanistan-Experten hatten zuletzt gefordert, angesichts von nur wenigen Wochen verbleibender Zeit bis zum Abzug Chartflüge zu organisieren.
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