70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Stuttgart - Das baden-württembergische Innenministerium hat personelle Verbindungen zwischen dem Verfassungsschutz und dem Verein Uniter bestätigt. Ein Mitarbeiter, der seit 2015 beim Verfassungsschutz tätig sei, sei demzufolge im Vorstand des Vereins tätig gewesen, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch (13. März 2019) der Deutschen Presse-Agentur. Bei der Sicherheitsüberprüfung und auch bei nachfolgenden Überprüfungen habe es aber keine Hinweise auf eine extremistische Gesinnung des Mitarbeiters gegeben.
Uniter wurde nach eigenen Angaben im Jahr 2010 aus zwei Netzwerken für Kommandoeinheiten der Bundeswehr und Polizei sowie einer Gruppe aus dem europäischen Nato-Kommando Shape gegründet. Die Vereinsführung weist Verbindungen in kriminell-extremistische Strukturen zurück. Bei der Generalbundesanwaltschaft hat es 2017 zu Uniter einen sogenannten Beobachtungsvorgang gegeben. «Beobachtungsvorgang» steht deutlich vor Ermittlungen. Formal wird damit geprüft, ob ein Anfangsverdacht vorliegt.
Der Verein Uniter sei kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes, sagte der Sprecher des Innenministeriums am Mittwoch. Das Landesamt habe den Verein aber im Blick und werte öffentlich zugängliche Quellen aus, um zu schauen, ob Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung vorlägen. Derzeit gebe es dafür aber keine ausreichenden Anhaltspunkte. Sonst werde man unverzüglich handeln.
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