70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Soldat am Steuer: Die Bundeswehr ist eine Pendlerarmee Foto: Fotolia
Die Umsetzung des gesetzlichen Wahlrechts zwischen Trennungsgeld (TG) und Umzugskostenvergütung (UKV), also das sogenannte Optionsmodell, das auch als „3+5-Lösung“ bezeichnet wird, bewegt die gesamte Bundeswehr. Dabei ist die gesetzliche Grundlage bereits seit Anfang 2017 geschaffen. Mehr als 70.000 Trennungsgeldempfänger hoffen seit dem darauf, dass die Mehrbelastungen, die sie aufgrund der berufsbedingten Mobilität seit Jahren schultern und die durch die jüngsten Strukturreformen noch verstärkt wurden, endlich auf Grundlage einer klaren Umsetzung des neuen Rechts kompensiert werden. Viele unserer Mitglieder fragen sich zu Recht, wann sich endlich etwas bewegt. Derzeit gilt noch der aus der Amtszeit des Verteidigungsministers Peter Struck gültige sogenannte Strukturerlass. Aber nicht mehr lange, denn er endet Ende 2018. Das Optionsmodell heißt so, weil es eben keinen Automatismus, sondern eine wählbare Option darstellt. Die setzt ein Einvernehmen des jeweiligen Bundesressorts (in unserem Fall also des BMVg) und des Bundesministeriums der Finanzen voraus. In dieser Vereinbarung müssen alle Statusgruppen, für die das Optionsmodell Anwendung finden soll, festgehalten werden.
Wir als Berufsverband fordern die Anwendbarkeit auf alle Statusgruppen innerhalb des Geschäftsbereichs des BMVg. Dabei haben wir erfahren, dass die Anwendung des im Gesetz enthaltenen Optionsmodells innerhalb des Geschäftsbereichs derzeit daran scheitert, dass Finanzministerium und BMVg sich nicht auf die Einbeziehung der zivilen Beschäftigten einigen können. Für uns als BundeswehrVerband war aber immer klar, dass eine gesetzliche – also auch dauerhaft rechtssichere – Lösung her muss. Daher haben wir sie – in Form eines vorbehaltlosen unbefristeten Wahlrechts unabhängig vom Status – seit langem gefordert und begrüßen daher die grundsätzliche gesetzliche Regelung.Allerdings haben wir zu jeder Zeit betont, dass sie auf keinen Fall hinter die Regelungen des Strukturerlasses zurückfallen darf und zudem für alle Menschen der Bundeswehr gelten muss. Weiterhin müssen Versetzungen am Standort, sogenannte Umsetzungen, vollkommen unabhängig von der Kilometergrenze erfasst werden und das Wahlrecht auslösen. Auch galt es, Lösungen für Personen zu finden, die dauerhaft keinen Anspruch mehr auf Trennungsgeld haben, weil sie an einen Standort zurückversetzt werden, an den sie bereits zuvor einmal – unter Inanspruchnahme der UKV – versetzt wurden. Schließlich muss auch künftig sichergestellt sein, dass die Gewährung des Trennungsgelds regelmäßig steuerfrei erfolgt.
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