Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
Mama, warum hast du eine Uniform?
Eine Frau, die mutig für ein anderes Leben kämpfte
Kameradschaft und Selbstverständnis
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
München. Die Ukraine hat Partner wie die USA bereits im vergangenen Jahr erstmals um die Lieferung von Streumunition gebeten. Das bestätigten Vertreter mehrerer NATO-Staaten am Montag der Deutschen Presse-Agentur. In der US-Regierung sei daraufhin über die Lieferung der umstrittenen Munition diskutiert worden. Eine Entscheidung, den Wunsch der Ukraine zu erfüllen, sei aber bislang offenbar nicht getroffen worden, hieß es. In Ländern wie Deutschland, die einen Vertrag zur Ächtung von Streumunition unterschrieben hätten, gebe es große Vorbehalte gegen einen solchen Schritt. Die Bundesregierung will es deswegen auch Estland nicht erlauben, früher in Deutschland produzierte Streumunition in die Ukraine zu liefern. «Etwaige Anfragen auf Re-Exporte wären an den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über Streumunition beziehungsweise nach Paragraf 18a Kriegswaffenkontrollgesetz zu messen», sagte eine Sprecherin des zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums der Deutschen Presse-Agentur. «Daraus ergibt sich ein Verbot des Einsatzes, der Entwicklung, der Herstellung, des Erwerbs, der Lagerung, der Zurückbehaltung und der Weitergabe von Streumunition.» Streumunition ist vor allem deswegen umstritten, weil ein erheblicher Prozentsatz ihrer Sprengkörper nicht detoniert, sondern als Blindgänger vor Ort verbleibt und so die Bevölkerung gefährdet. Streumunition wird sie genannt, weil sie kleinere Sprengkörper - sogenannte Submunition - verstreut oder freigibt.
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