Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute ab 1. Juli
Vor einem gewaltigen Kraftakt – Interview mit Vizeadmiral Thomas Daum
Die TSK CIR ist ein unverzichtbarer Pfeiler moderner Landesverteidigung
„Wir haben erhebliche Lücken im europäischen Verteidigungsbereich"
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
München. Die Ukraine hat Partner wie die USA bereits im vergangenen Jahr erstmals um die Lieferung von Streumunition gebeten. Das bestätigten Vertreter mehrerer NATO-Staaten am Montag der Deutschen Presse-Agentur. In der US-Regierung sei daraufhin über die Lieferung der umstrittenen Munition diskutiert worden. Eine Entscheidung, den Wunsch der Ukraine zu erfüllen, sei aber bislang offenbar nicht getroffen worden, hieß es. In Ländern wie Deutschland, die einen Vertrag zur Ächtung von Streumunition unterschrieben hätten, gebe es große Vorbehalte gegen einen solchen Schritt. Die Bundesregierung will es deswegen auch Estland nicht erlauben, früher in Deutschland produzierte Streumunition in die Ukraine zu liefern. «Etwaige Anfragen auf Re-Exporte wären an den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über Streumunition beziehungsweise nach Paragraf 18a Kriegswaffenkontrollgesetz zu messen», sagte eine Sprecherin des zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums der Deutschen Presse-Agentur. «Daraus ergibt sich ein Verbot des Einsatzes, der Entwicklung, der Herstellung, des Erwerbs, der Lagerung, der Zurückbehaltung und der Weitergabe von Streumunition.» Streumunition ist vor allem deswegen umstritten, weil ein erheblicher Prozentsatz ihrer Sprengkörper nicht detoniert, sondern als Blindgänger vor Ort verbleibt und so die Bevölkerung gefährdet. Streumunition wird sie genannt, weil sie kleinere Sprengkörper - sogenannte Submunition - verstreut oder freigibt.
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