70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
„Das KSK genießt im internationalen Kreis vergleichbarer Spezialkräfte einen ausgezeichneten Ruf"
Körperliche und mentale Stärke sind der Schlüssel
70 Jahre Wehrpflicht: Einführung, Aussetzung und Neubeginn
Erinnerung an den Widerstand vom 20. Juli 1944
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
München. Die Ukraine hat Partner wie die USA bereits im vergangenen Jahr erstmals um die Lieferung von Streumunition gebeten. Das bestätigten Vertreter mehrerer NATO-Staaten am Montag der Deutschen Presse-Agentur. In der US-Regierung sei daraufhin über die Lieferung der umstrittenen Munition diskutiert worden. Eine Entscheidung, den Wunsch der Ukraine zu erfüllen, sei aber bislang offenbar nicht getroffen worden, hieß es. In Ländern wie Deutschland, die einen Vertrag zur Ächtung von Streumunition unterschrieben hätten, gebe es große Vorbehalte gegen einen solchen Schritt. Die Bundesregierung will es deswegen auch Estland nicht erlauben, früher in Deutschland produzierte Streumunition in die Ukraine zu liefern. «Etwaige Anfragen auf Re-Exporte wären an den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über Streumunition beziehungsweise nach Paragraf 18a Kriegswaffenkontrollgesetz zu messen», sagte eine Sprecherin des zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums der Deutschen Presse-Agentur. «Daraus ergibt sich ein Verbot des Einsatzes, der Entwicklung, der Herstellung, des Erwerbs, der Lagerung, der Zurückbehaltung und der Weitergabe von Streumunition.» Streumunition ist vor allem deswegen umstritten, weil ein erheblicher Prozentsatz ihrer Sprengkörper nicht detoniert, sondern als Blindgänger vor Ort verbleibt und so die Bevölkerung gefährdet. Streumunition wird sie genannt, weil sie kleinere Sprengkörper - sogenannte Submunition - verstreut oder freigibt.
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