DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
70 Jahre Bundeswehr: Feierliches Gelöbnis und Parlamentsdebatte
Aus der Not geboren, im Kalten Krieg bestanden, international bewährt und für die Zukunft bereit – 70 Jahre Bundeswehr
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Countdown zur Hauptversammlung: Genau hinschauen und nachrechnen
Auf dem Weg zur Hauptversammlung 2025 – Wir gestalten mit!
Bildergalerie: Gesichter der Hauptversammlung
München. Die Ukraine hat Partner wie die USA bereits im vergangenen Jahr erstmals um die Lieferung von Streumunition gebeten. Das bestätigten Vertreter mehrerer NATO-Staaten am Montag der Deutschen Presse-Agentur. In der US-Regierung sei daraufhin über die Lieferung der umstrittenen Munition diskutiert worden. Eine Entscheidung, den Wunsch der Ukraine zu erfüllen, sei aber bislang offenbar nicht getroffen worden, hieß es. In Ländern wie Deutschland, die einen Vertrag zur Ächtung von Streumunition unterschrieben hätten, gebe es große Vorbehalte gegen einen solchen Schritt. Die Bundesregierung will es deswegen auch Estland nicht erlauben, früher in Deutschland produzierte Streumunition in die Ukraine zu liefern. «Etwaige Anfragen auf Re-Exporte wären an den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über Streumunition beziehungsweise nach Paragraf 18a Kriegswaffenkontrollgesetz zu messen», sagte eine Sprecherin des zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums der Deutschen Presse-Agentur. «Daraus ergibt sich ein Verbot des Einsatzes, der Entwicklung, der Herstellung, des Erwerbs, der Lagerung, der Zurückbehaltung und der Weitergabe von Streumunition.» Streumunition ist vor allem deswegen umstritten, weil ein erheblicher Prozentsatz ihrer Sprengkörper nicht detoniert, sondern als Blindgänger vor Ort verbleibt und so die Bevölkerung gefährdet. Streumunition wird sie genannt, weil sie kleinere Sprengkörper - sogenannte Submunition - verstreut oder freigibt.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: