70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin: Der Bundesrat hat am Freitag einer Reform zugestimmt, die das Ausmaß von Tätowierungen und weitere Aspekte des Erscheinungsbilds von Soldaten, Polizisten und anderen Beamten klarer regelt. Anlass war der Fall eines Berliner Polizisten, der wegen eines verfassungsfeindlichen Tattoos entlassen wurde. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte zwar die Rechtmäßigkeit der Entlassung, mahnte aber eine eindeutigere gesetzliche Regelung an. Das neue Gesetz verweist auch auf religiöse Symbole, was bei Frauen mit Kopftuch Besorgnis geweckt hat.
Thüringens Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) sagte, aus seiner Sicht wäre eine breitere gesellschaftliche Debatte nötig gewesen. «Ich kann nicht über Diversität reden und gleichzeitig sagen, dass bestimmte religiöse Symbole nicht möglich sind.» Aus Sicht der Union sind solche Bedenken unbegründet. «An der Rechtslage in Sachen «Kopftuchverbot» ändert sich dadurch nichts», sagte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mathias Middelberg (CDU).
Eine Einschränkung oder Untersagung von Merkmalen des Erscheinungsbilds, die einen religiösen Hintergrund haben, sei wie bisher nur bei Beachtung der strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts möglich, so Middelberg. Dem Gesetz zufolge ist so etwas nur der Fall, wenn diese Merkmale «objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung zu beeinträchtigen».
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