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Berlin: Der Bundesrat hat am Freitag einer Reform zugestimmt, die das Ausmaß von Tätowierungen und weitere Aspekte des Erscheinungsbilds von Soldaten, Polizisten und anderen Beamten klarer regelt. Anlass war der Fall eines Berliner Polizisten, der wegen eines verfassungsfeindlichen Tattoos entlassen wurde. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte zwar die Rechtmäßigkeit der Entlassung, mahnte aber eine eindeutigere gesetzliche Regelung an. Das neue Gesetz verweist auch auf religiöse Symbole, was bei Frauen mit Kopftuch Besorgnis geweckt hat.
Thüringens Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) sagte, aus seiner Sicht wäre eine breitere gesellschaftliche Debatte nötig gewesen. «Ich kann nicht über Diversität reden und gleichzeitig sagen, dass bestimmte religiöse Symbole nicht möglich sind.» Aus Sicht der Union sind solche Bedenken unbegründet. «An der Rechtslage in Sachen «Kopftuchverbot» ändert sich dadurch nichts», sagte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mathias Middelberg (CDU).
Eine Einschränkung oder Untersagung von Merkmalen des Erscheinungsbilds, die einen religiösen Hintergrund haben, sei wie bisher nur bei Beachtung der strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts möglich, so Middelberg. Dem Gesetz zufolge ist so etwas nur der Fall, wenn diese Merkmale «objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung zu beeinträchtigen».
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