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Die Vorsitzenden Ehemalige im DBwV, Hauptmann a.D. Ingo Zergiebel (r.) und Oberstabsfeldwebel a.D. Uwe Schenkel (M.), sprachen mit dem Bundestagsabgeordneten Heiko Hain übder das Thema Beihilfe und insbesondere über den ungünstigen Nachprüfungsvorbehalt. Foto: DBwV/Katja Gersemann
Auf Druck des DBwV gibt es endlich eine Frist für die Bearbeitung von Beihilfeanträgen. Jetzt gilt es, eine äußerst nachteilige flankierende Regelung zu kippen.
Im Dezember vergangenen Jahres konnte der Deutsche BundeswehrVerband nach einem jahrelangen und zähen Kampf endlich einen Durchbruch erreichen: Der Gesetzgeber führte erstmals eine Frist für die Bearbeitung von Beihilfeanträgen ein. Wird von der zuständigen Stelle nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Beihilfeantrags über den Antrag entschieden, so gilt die beantragte Aufwendung mit Ablauf dieser Frist nun als erstattungsfähig. Diese Fiktionsregel ist aus Sicht der Vorsitzenden Ehemalige im DBwV, Hauptmann a.D. Ingo Zergiebel und Oberstabsfeldwebel a.D. Uwe Schenkel, grundsätzlich eine überfällige Verbesserung, denn Betroffene dürfen nicht über Monate hinweg auf die Erstattung dringend benötigter Aufwendungen warten.
Im parlamentarischen Prozess wurde auf Initiative der SPD zuletzt allerdings eine Zusatzregelung aufgenommen, die der DBwV für äußerst problematisch hält: Soweit beantragte Aufwendungen als erstattungsfähig gelten, soll der Festsetzungsbescheid vom Bundesverwaltungsamt innerhalb von zwei Jahren ab Bekanntgabe überprüft werden. Bei „Überzahlungen“ widerruft es den Bescheid mit Wirkung für die Vergangenheit. Nur durch diesen Nachprüfungsvorbehalt, so die Begründung der Fürsprecher, beuge man Fehlanreizen und einem möglichen Missbrauch vor.
„Das Risiko einer fehlerhaften Bescheidung aufgrund der Fiktionsregel wird damit allerdings einseitig auf die Beihilfeberechtigten abgewälzt“, gibt das fachlich zuständige Bundesvorstandsmitglied Schenkel zu Bedenken. Das Verfahren kann sich ohne Weiteres auch bei gutgläubigen Betroffenen negativ auswirken. Wenn diese zum Beispiel eine Rechnung einreichen und erstattet bekommen, auf die sie eigentlich keinen Anspruch haben (weil es z.B. Generika gegeben hätte), stehen sie mitunter völlig unerwartet vor hohen Rückzahlungsforderungen. Insbesondere bei langwierigen Behandlungen mit Folgerezepten können hohe Summen zusammenkommen, die dann ggf. zurückerstattet werden müssen. Für Schenkel und Zergiebel ist klar, dass der Nachprüfungsvorbehalt schnellstmöglich gestrichen werden muss. In Gesprächen mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages ordnen sie derzeit die Gefahren und Nachteile der Regelung ein. Den Auftakt machte ein Gespräch mit dem Innenpolitiker Heiko Hain (CSU). Hain signalisierte dem DBwV Unterstützung für das Anliegen. In den kommenden Wochen folgen weitere Gespräche mit Abgeordneten der Regierungskoalition.
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