70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Auch für erfahrene Personalräte bietet das DBwV-Bildungswerk ein umfassendes Schulungsangebot an. Foto: DBwV/Hahn
Das neue Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) hat der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Ende Mai 2021 unterschrieben. Damit folgte nach rund fünf Jahrzehnten eine Novellierung dieses Gesetzes, das die Grundlage für die Arbeit der Personalräte in der Bundeswehr darstellt.
Knapp einen Monat, nachdem der Deutsche Bundestag die Neufassung des Bundespersonalvertretungsgesetzes verabschiedet hat, tritt dieses Gesetz, das eine erhebliche Stärkung der Beteiligungsrechte für die Menschen der Bundeswehr beinhaltet, mit der Unterschrift des Bundespräsidenten in Kraft.
Auch für Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert, Vorsitzender des Fachbereichs Beteiligungsrechte im DBwV-Bundesvorstand, bietet das erneuerte Gesetz einen beachtlichen Fortschritt für die Personalräte der Bundeswehr. „Nun gilt es, die neuen Möglichkeiten zu nutzen“, so Andreas Hubert. Das Bundesvorstandsmitglied rät den Mandatsträgern zu einem Blick in die Community des Deutschen BundeswehrVerbandes. „Hier haben wir uns schon mit den Änderungen befasst und diese für unsere Mitglieder aufgearbeitet“, betont Hubert und verweist darauf, dass auch das DBwV-Bildungswerk sich mit der Gesetzesänderung befasst und ein entsprechendes Schulungsangebot vorbereitet hat.
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