DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
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Volkstrauertag: Gegen das Vergessen
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
70 Jahre Bundeswehr: Feierliches Gelöbnis und Parlamentsdebatte
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
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Berufsinformationsmesse in Burg
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UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Es geht los: Die 22. Hauptversammlung des Deutschen BundeswehrVerbandes startet
Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Countdown zur Hauptversammlung: Genau hinschauen und nachrechnen
Auf dem Weg zur Hauptversammlung 2025 – Wir gestalten mit!
Auch für erfahrene Personalräte bietet das DBwV-Bildungswerk ein umfassendes Schulungsangebot an. Foto: DBwV/Hahn
Das neue Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) hat der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Ende Mai 2021 unterschrieben. Damit folgte nach rund fünf Jahrzehnten eine Novellierung dieses Gesetzes, das die Grundlage für die Arbeit der Personalräte in der Bundeswehr darstellt.
Knapp einen Monat, nachdem der Deutsche Bundestag die Neufassung des Bundespersonalvertretungsgesetzes verabschiedet hat, tritt dieses Gesetz, das eine erhebliche Stärkung der Beteiligungsrechte für die Menschen der Bundeswehr beinhaltet, mit der Unterschrift des Bundespräsidenten in Kraft.
Auch für Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert, Vorsitzender des Fachbereichs Beteiligungsrechte im DBwV-Bundesvorstand, bietet das erneuerte Gesetz einen beachtlichen Fortschritt für die Personalräte der Bundeswehr. „Nun gilt es, die neuen Möglichkeiten zu nutzen“, so Andreas Hubert. Das Bundesvorstandsmitglied rät den Mandatsträgern zu einem Blick in die Community des Deutschen BundeswehrVerbandes. „Hier haben wir uns schon mit den Änderungen befasst und diese für unsere Mitglieder aufgearbeitet“, betont Hubert und verweist darauf, dass auch das DBwV-Bildungswerk sich mit der Gesetzesänderung befasst und ein entsprechendes Schulungsangebot vorbereitet hat.
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