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Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
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Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute ab 1. Juli
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Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Rund ein Jahr nach dem Fall von Kabul hoffen noch mehrere Hundert frühere afghanische Ortskräfte und deren Angehörige auf Aufnahme in Deutschland. Die meisten von ihnen haben einst für die Bundeswehr gearbeitet, wie Anfragen bei Auswärtigem Amt, Entwicklungshilfeministerium, Innenministerium und Bundeswehr zeigen. Das Einsatzführungskommando der Bundeswehr geht davon aus, dass sich etwa 350 ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr mit Anspruch auf Einreise nach Deutschland noch in Afghanistan oder Nachbarstaaten befinden. Zu 180 von ihnen gebe es keine Verbindung, sagte ein Sprecher. 120 frühere Mitarbeiter sowie 580 Angehörige seien noch in Afghanistan, hinzu kämen knapp 30 frühere Ortskräfte mit rund 140 Angehörigen, die auf dem Weg nach Deutschland seien. 20 Ortskräfte hielten sich bekanntermaßen in sicheren Drittländern auf. Mehr als 700 ehemalige Mitarbeiter der Bundeswehr, inklusiven deren Angehörigen, dürften also aktuell noch in Afghanistan sein. Vor der erneuten Machtübernahme der militant-islamistischen Taliban im vergangenen Sommer hatten mehrere deutsche Ministerien lokale Mitarbeiter im Land, die nun ebenso wie ihre Familien um ihre Sicherheit fürchten. Besonders viele von ihnen arbeiteten für die Bundeswehr oder im Entwicklungsbereich, aber auch das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium beschäftigten sogenannte Ortskräfte. Im Bundesentwicklungsministerium gibt es nach Angaben eines Sprechers noch etwa 400 offene Verfahren - allerdings könnten in dieser Zahl auch noch Anträge enthalten sein, die am Ende als nicht anspruchsberechtigt zurückgewiesen werden. Zudem schwanke die Zahl, weil neue Anträge weiterhin möglich seien. Seit Mitte Mai erhielten nach Angaben aus dem Auswärtigen Amt mehr als 32 000 ehemalige Ortskräfte oder anderweitig als besonders schutzbedürftig eingestufte Menschen aus Afghanistan - inklusive enger Angehöriger - eine Aufnahmezusage für Deutschland. Etwa 72 Prozent, und zwar mehr als 23 000 von ihnen, seien bislang eingereist. Die Fälle früherer Ortskräfte des Auswärtigen Amts selbst sind den Angaben zufolge alle bearbeitet. «Alle ehemaligen Lokalbeschäftigten, die ausreisen wollten, haben Aufnahmezusagen erhalten», hieß es. Das Außenamt hat demnach auch die Zuständigkeit für die Aufnahme von Ortskräften des Goethe Instituts, der Deutschen Welle, des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD) sowie von Nato und EU übernommen. Hier seien mehr als 3600 Aufnahmezusagen für Deutschland erteilt worden, davon seien mehr als 2600 Menschen eingereist. In einigen wenigen Fällen gebe es hier noch offene Gefährdungsanzeigen, also Hinweise von Menschen, die sich bedroht sehen. Im Bundesinnenministerium gebe es kein unbearbeitetes Ersuchen für eine Aufnahmezusage von eigenen Ortskräften oder deren Angehörigen mehr, erklärte ein Sprecher.
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