DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
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Antrittsbesuch bei L92
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
70 Jahre Bundeswehr: Feierliches Gelöbnis und Parlamentsdebatte
Aus der Not geboren, im Kalten Krieg bestanden, international bewährt und für die Zukunft bereit – 70 Jahre Bundeswehr
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Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
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Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Countdown zur Hauptversammlung: Genau hinschauen und nachrechnen
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Bildergalerie: Gesichter der Hauptversammlung
Im ARD-Morgenmagazin warnte Oberst André Wüstner davor, das geplante Sondervermögen für die Bundeswehr wieder fallen zu lassen. Screenshot: DBwV
Berlin. Vor der Bundestagdebatte zum Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr (Mittwoch, 27. April 2022, 16.30 Uhr) hat der Bundesvorsitzende im ARD-Morgenmagazin die Bedeutung des Vorhabens für die Bundeswehr hervorgehoben. Lasse man das Sondervermögen nun wieder fallen, befürchtet Oberst André Wüstner einen Glaubwürdigkeitsverlust, auch auf internationaler Ebene. „Das wäre innerhalb der Bundeswehr ein massiver Schaden“, sagte der Bundesvorsitzende und forderte Regierung und Opposition auf, einen Kompromiss zu finden. „Die Bundeswehr braucht dieses Geld“, betonte der Stabsoffizier.
Zur Lieferung von Waffen an die Ukraine sagte Wüstner: „Die Verteidigungsministerin kann gar nicht weiter kannibalisieren in der Bundeswehr, weil wir nichts haben.“ Gerade aus diesem Grund brauche die Bundeswehr dringend das Sondervermögen. Die Bundeswehr habe schon viel an die Ukraine geliefert, weiteres Gerät und Material abzutreten, hält Wüstner für „nahezu unmöglich“.
Der Bundestag befasst sich am heutigen Mittwoch, 27. April, um 16.30 Uhr in erster Lesung mit dem Sondervermögensgesetz. Bei dem Vorhaben ist eine Grundgesetzänderung und damit eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig, weswegen die Ampel-Koalition die Unterstützung der Unionsparteien benötigt.
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