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Klartext in spannenden Zeiten
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Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
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Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
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Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Der Bundestags-Verteidigungsausschuss in einer früheren Sitzung. Archivbild: DPA
Die parlamentarische Woche begann eher ungewöhnlich, aber mit großem öffentlichem Interesse. Der Verteidigungsausschuss des Bundestages tagt normalerweise geheim. Diese Woche aber war Öffentlichkeit erwünscht, nämlich bei der Anhörung zu dem Thema „Die Rolle der Bundeswehr im Cyberraum“. Es diskutierten sieben Experten aus Politik, Bundeswehr und Wissenschaft mit den Abgeordneten aller Fraktionen über rechtliche und ethische Fragen im Zusammenhang mit der Bedrohung durch Cyberwar, und darüber, was dies für die Bundeswehr bedeutet.
Fakt ist, dass die Gefahren durch den Cyberraum immer mehr zunehmen und Deutschland in der Lage sein muss, sich vor diesen zu schützen. Thomas Kremer, Vorstandsmitglied der Deutschen Telekom AG, wies darauf hin, dass es keinen internationalen Konflikt mehr gibt, der nicht auch virtuell ausgetragen wird. Das Besondere am Cyberwar ist, dass ständig neue Formen der Bedrohung hinzukommen und die Verursacher der Handlung nur schwer ermittelbar sind. Der Vertreter der Stiftung Wissenschaft und Politik, Marcel Dickow, brachte es auf den Punkt: „Wenn man entdeckt wird, setzt man einfach einen neuen Spieler ein.“
Einig waren sich die Experten, dass innere und äußere Sicherheit im Cyberraum unlösbar miteinander zusammenhängen. Die Frage, was das praktisch für die Bundeswehr bedeutet, blieb allerdings im Konkreten unbeantwortet. Eine Grundgesetzänderung, um die Amtshilfe nach Artikel 35 Grundgesetz anzupassen, sei nicht notwendig. Stattdessen betonten die Experten immer wieder die wichtige Zusammenarbeit zwischen den Behörden, den Unternehmen sowie zwischen den Behörden und den Unternehmen. Informationsaustausch, Kooperation und Transparenz seien die Lösung. Auch der Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften war ein großes Thema der Anhörung. Die bisher für die Cyberabwehr des Bundes im Raum stehenden 15.000 benötigten Stellen werden ausreichen, betonte Staatssekretärin Katrin Suder, wies aber darauf hin, dass mehr Spezialisten erforderlich sein werden. Ebenso stellte sie fest, dass auch bei rein offensiven Cyber-Angriffen eine Mandatspflicht des Deutschen Bundestages bestünde.
Insgesamt hat die Anhörung gezeigt, wie komplex das Thema Cyberraum tatsächlich ist. Thomas Rid vom King’s College in London bemängelte, dass Deutschland in diesem Punkt noch sehr hinterherhinke, aber gerade darin auch eine große Chance bestehe, jetzt erfolgreich an der Problembewältigung zu arbeiten. Dass sowohl die Politik als auch die Wissenschaft ein großes Interesse daran haben, wird auch daran deutlich, dass Cyberbedrohungen einen Themenkomplex in dem in diesem Jahr erscheinendem Weißbuch bilden werden. Dennoch sind noch viele Fragen offen: Fragen zu den konkreten Umsetzungen, zu den Zuständigkeiten und zu den notwendigen Haushaltsmitteln.
Der Deutsche BundeswehrVerband wird diese Fragen auch weiterhin stellen.
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