Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Seit dem Start der Trendwende Personal steht sie immer wieder als mögliches Instrument der Personalbindung auf der Agenda: die Anhebung der besonderen Altersgrenze für Soldaten. Und von Anfang an hat der DBwV in aller Deutlichkeit klargemacht, dass das mit ihm nicht zu machen ist. Der Verband lehnt eine pauschale Anhebung des Eintrittsalters in den Ruhestand oder den Wegfall der besonderen Altersgrenze ab. Jede Verlängerung des Dienstes darf nur auf Freiwilligkeit beruhen. Die Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung hat entsprechende Zusagen gemacht.
In diese Richtung geht auch die Zentrale Dienstvorschrift „Personalstrukturplan militärisch 2016“. Die in der dortigen Nummer 206 enthaltene „moderate Anhebung der durchschnittlichen Zurruhesetzungsalter“ entspricht der Zusage aus dem BMVg.
Der DBwV warnt wiederholt davor, dass durch zahlreiche Reformen, Sparmaßnahmen und immer weiter zunehmende Einsatzdichte ungewöhnlich hoch beanspruchte „Bestandspersonal“ noch weiter zu belasten. Zudem gehört es zu den Notwendigkeiten einer Einsatzarmee, ihr Personal jung und einsatzfähig zu halten. Deswegen gibt es die besondere Altersgrenze. Eine durch die Höhersetzung der Altersgrenze zwangsweise folgende Überalterung steht dem Ziel einer schnellen, nachhaltigen und flexibel einsetzbaren Streitkraft im Weg.Auch wenn es sich bei dem Papier nur um ein Strategiepapier handelt, also noch nichts beschlossen ist: Mit der Trendwende „Vertrauen“ hat die nun öffentlich gewordene Absicht, die besondere Altersgrenze schrittweise an die allgemeine Altersgrenze heranzuführen, nichts zu tun.
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