70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Personalgespräch. Foto: PIZ Personal/Harry Funk
Im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen in der Bundeswehr werden an den einzelnen Standorten die Arbeitsaufgaben neu verteilt bzw. anderen Dienststellen zugewiesen. Hierbei gilt für die betroffenen Arbeitnehmer, dass der Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw) zur Anwendung kommt.
Von Umstrukturierungsmaßnahmen betroffene Arbeitnehmer sollten zur Wahrung der eigenen Interessen darauf achten, zu den Personalgesprächen eine Person des Vertrauens mitzunehmen. Dies zeugt von überlegtem Handeln und stellt kein Zeichen von Schwäche dar. Am besten handelt es sich dabei um eine fachkundige Person aus dem Bereich der Personalvertretung. Für die im Personalgespräch aufgezeigten Zukunftsperspektiven können Unsicherheiten oder Fragen auftreten hinsichtlich möglicher Konsequenzen wie neue Entgeltgruppen, Zulagen, andere Arbeitszeiten oder Dienstortwechsel. Der Deutsche BundeswehrVerband empfiehlt dann: Nicht vorschnell handeln! Nehmen Sie die Angebote und Vorschläge der Personalabteilung mit und fordern Sie eine Bedenk- und Prüfungszeit ein. Denn eine einmal erteilte Zustimmung zu einer Maßnahme sowie der Abschluss eines Änderungsvertrags sind in der Regel rechtlich bindend. Die möglichen Folgen für die Betroffenen können unter Umständen schwerwiegend sein.
Soweit im konkreten Einzelfall eine individuelle Rechtsberatung gewünscht wird, wenden Sie sich an die Rechtsabteilung des Deutschen BundeswehrVerbands.
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