Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Personalgespräch. Foto: PIZ Personal/Harry Funk
Im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen in der Bundeswehr werden an den einzelnen Standorten die Arbeitsaufgaben neu verteilt bzw. anderen Dienststellen zugewiesen. Hierbei gilt für die betroffenen Arbeitnehmer, dass der Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw) zur Anwendung kommt.
Von Umstrukturierungsmaßnahmen betroffene Arbeitnehmer sollten zur Wahrung der eigenen Interessen darauf achten, zu den Personalgesprächen eine Person des Vertrauens mitzunehmen. Dies zeugt von überlegtem Handeln und stellt kein Zeichen von Schwäche dar. Am besten handelt es sich dabei um eine fachkundige Person aus dem Bereich der Personalvertretung. Für die im Personalgespräch aufgezeigten Zukunftsperspektiven können Unsicherheiten oder Fragen auftreten hinsichtlich möglicher Konsequenzen wie neue Entgeltgruppen, Zulagen, andere Arbeitszeiten oder Dienstortwechsel. Der Deutsche BundeswehrVerband empfiehlt dann: Nicht vorschnell handeln! Nehmen Sie die Angebote und Vorschläge der Personalabteilung mit und fordern Sie eine Bedenk- und Prüfungszeit ein. Denn eine einmal erteilte Zustimmung zu einer Maßnahme sowie der Abschluss eines Änderungsvertrags sind in der Regel rechtlich bindend. Die möglichen Folgen für die Betroffenen können unter Umständen schwerwiegend sein.
Soweit im konkreten Einzelfall eine individuelle Rechtsberatung gewünscht wird, wenden Sie sich an die Rechtsabteilung des Deutschen BundeswehrVerbands.
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