70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Der DBwV macht sich dafür stark, dass auch tarifbeschäftigte Besatzungsangehörige seegehender Einheiten - wie beispielsweise an Bord des hier abgebildeten Flottentankers „Rhön“ - sogenannte Marinezulage erhalten. Foto: Bundeswehr/Marcel Kröncke
Das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) zählt zu den größten Verbandserfolgen des DBwV, zumal er maßgeblich mitgewirkt hat. Im BesStMG ist unter anderem die Zulage für den maritimen Bereich (Vorbemerkung Nr. 9a, Anlage I des Bundesbesoldungsgesetz) enthalten. Für den DBwV war klar, insbesondere nachdem das BMI einige Zulagen aus dem BesStMG außertariflich auch infrage kommenden Tarifbeschäftigten gewährte, dass die sogenannte Marinezulage auch den tarifbeschäftigten Besatzungsangehörigen der seegehenden Einheiten im Bereich der Marine, der SKB und den seegehenden Einheiten der Rüstungsflotte zugutekommen sollten. Daher setzen sich seit Inkrafttreten des BesStMG Anfang 2020 mehrere Mandatsträger des DBwV auf verschiedenen Kanälen ein, eine Übertragung der betreffenden Zulage auf Tarifbeschäftigte zu erreichen. Mit Verweis auf die komplexe Tarifhistorie und einer Entscheidung des BMI von Ende 2019, die Zulage nur im Ausnahmefall bei Erprobungsfahrten zu gewähren, wurden bis Anfang 2021 alle Bemühungen des DBwV negativ beschieden.
Im März wandte sich der DBwV mit einem Schreiben an den Abteilungsleiter Personal im BMVg und bat erneut mit Hinweis auf den Erlass des BMI vom 06.01.2021, demnach den Tarifbeschäftigten in entsprechender Verwendung im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) eine Zulage im maritimen Bereich rückwirkend zum 01.01.2020 außertariflich gewährt wird, um entsprechende Übertragung für den Geschäftsbereich des BMVg. In dem Antwortschreiben teilte Generalleutnant von Heimendahl nunmehr mit, dass sich in dieser Angelegenheit von Seiten des BMI eine positive Tendenz abzeichne und das BMVg einen entsprechenden Antrag vorbereite. Das BMI und das BMF müssten jedoch hierüber entscheiden.
Der Vorsitzende des Fachbereichs Zivile Beschäftigte, Klaus-Hermann Scharf, begrüßt die positive Entwicklung und hofft auf eine baldige Entscheidung im Sinne der auf den Schiffen eingesetzten tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: