70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Hauptfeldwebel der Luftwaffe im Dienstanzug mit Dienstpullover. Foto: Bundeswehr/Kurtze
Berlin. Diese Nachricht dürfte bei so manchem Soldaten für schlechte Stimmung gesorgt haben: In seinem Tagesbefehl vom 18. August informierte der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Volker Wieker, dass die Selbst- und Teilselbsteinkleider bestimmte Teile ihrer Bekleidung vorerst nicht mehr vom Dienstherrn bezahlt bekommen. Dazu gehören etwa der Pullover, die Ganzjahresjacke, der Blouson, aber auch Kampfstiefel. Gerade wenn es um das Schuhwerk geht, entscheiden sich viele Soldaten für Alternativen zu den vom Dienstherrn bereitgestellten Modellen. Bei den Teilselbsteinkleidern sind sogar die Dienstoberhemden betroffen.
Hintergrund der Neuregelung, die ab dem 30. September gilt: Selbsteinkleider erhalten vom Bund einen Zuschuss für die Beschaffung und die Abnutzung der Bekleidung. Diese Zuschüsse werden jedoch oft für die Beschaffung von Kleidungsstücken in den LHD-Shops genutzt, für die sie eigentlich nicht verwendet werden dürfen. Laut Tagesbefehl soll möglichst bis Ende des Jahres geprüft werden, welche Bekleidungsteile künftig in das anrechenbare Sortiment aufgenommen werden. Zu einem früheren Zeitpunkt sei die Neuregelung nicht möglich.
Der DBwV sieht auch bei der Abnutzungsentschädigung sowie beim Tragen von Zivilbekleidung im Dienst deutlichen Optimierungsbedarf. Die anstehende Neuregelung wäre genau der richtige Zeitpunkt, um auch dort die notwendigen Verbesserungen in die Wege zu leiten.
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