Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 und Finanzplanung bis 2030
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Hauptfeldwebel der Luftwaffe im Dienstanzug mit Dienstpullover. Foto: Bundeswehr/Kurtze
Berlin. Diese Nachricht dürfte bei so manchem Soldaten für schlechte Stimmung gesorgt haben: In seinem Tagesbefehl vom 18. August informierte der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Volker Wieker, dass die Selbst- und Teilselbsteinkleider bestimmte Teile ihrer Bekleidung vorerst nicht mehr vom Dienstherrn bezahlt bekommen. Dazu gehören etwa der Pullover, die Ganzjahresjacke, der Blouson, aber auch Kampfstiefel. Gerade wenn es um das Schuhwerk geht, entscheiden sich viele Soldaten für Alternativen zu den vom Dienstherrn bereitgestellten Modellen. Bei den Teilselbsteinkleidern sind sogar die Dienstoberhemden betroffen.
Hintergrund der Neuregelung, die ab dem 30. September gilt: Selbsteinkleider erhalten vom Bund einen Zuschuss für die Beschaffung und die Abnutzung der Bekleidung. Diese Zuschüsse werden jedoch oft für die Beschaffung von Kleidungsstücken in den LHD-Shops genutzt, für die sie eigentlich nicht verwendet werden dürfen. Laut Tagesbefehl soll möglichst bis Ende des Jahres geprüft werden, welche Bekleidungsteile künftig in das anrechenbare Sortiment aufgenommen werden. Zu einem früheren Zeitpunkt sei die Neuregelung nicht möglich.
Der DBwV sieht auch bei der Abnutzungsentschädigung sowie beim Tragen von Zivilbekleidung im Dienst deutlichen Optimierungsbedarf. Die anstehende Neuregelung wäre genau der richtige Zeitpunkt, um auch dort die notwendigen Verbesserungen in die Wege zu leiten.
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