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Mit dem nun verabschiedeten Gesetz sollen Soldaten rehabilitiert werden, die wegen ihrer Homosexualität aus dem Dienst entlassen, nicht mehr befördert oder nicht mehr mit höherwertigen Aufgaben betraut worden sind. Foto: DBwV/Mika Schmidt
Das Gesetz zur Rehabilitierung homosexueller Soldatinnen und Soldaten ist beschlossene Sache: Mit breiter Mehrheit stimmten die Abgeordneten des Bundestags für das Gesetz, das erlittenes Unrecht homosexueller Angehöriger der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee der DDR wiedergutmachen soll. Wenn der Bundesrat zustimmt, erhalten Betroffene je 3000 Euro für jede aufgehobene Verurteilung sowie einmalig für dienstliche Benachteiligungen. Mit dem umfangreichen Gesetzespaket wurden zugleich eine Verbesserung des Soldatenversorgungsrecht beschlossen und die kostenlosen Bahnfahrten für Soldaten gesetzlich verankert.
„Es war Unrecht, es ist Unrecht und wir wollen uns dafür entschuldigen und wir wollen und müssen uns bei den Menschen, die darunter zu leiden hatten, auch eine entsprechende Entschädigung zukommen lassen“, sagte Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer zur Rehabilitierung homosexueller Soldaten. Das Engagement Betroffener wie auch von Verbänden wie „QueerBw“ hätten dazu geführt, dass die Bundeswehr heute bunter und toleranter geworden sei. Kramp-Karrenbauers Parteikollegin Kerstin Vieregge bezeichnete es als „wichtigen und historischen Schritt“, dass sich die Verteidigungsministerin im vergangenen Herbst bei den Betroffenen entschuldigt hatte.
Mit dem Gesetz sollen unter anderem diejenigen rehabilitiert werden, die wegen ihrer Homosexualität aus dem Dienst entlassen, nicht mehr befördert oder nicht mehr mit höherwertigen Aufgaben betraut worden sind. Berücksichtigt werden auch Soldaten der Nationalen Volksarmee der DDR, die unter den Diskriminierungen zu leiden hatten. Diskriminierung und Verfolgung führten immer wieder zur Vernichtung von Existenzen.
Auch der Deutsche BundeswehrVerband hatte sich für die Rehabilitierung von Homosexuellen in der Bundeswehr eingesetzt. „Diversität und Toleranz in der Bundeswehr benötigen als Fundament die Aufarbeitung von Diskriminierung in der Vergangenheit“, erklärte unlängst der stellvertretende Bundesvorsitzende, Oberstabsfeldwebel a. D. Jürgen Görlich. „Wichtig ist aber auch die Weiterentwicklung überholter Regelungen. Der aktuelle Bewusstseinswandel im BMVg stellt hier einen Anfang dar, den der DBwV ausdrücklich begrüßt.“
Parteiübergreifend gab es nun im Bundestag viel Zustimmung für das Gesetzesvorhaben, jedoch auch Kritik. Vor allem am Stichtag 3. Juli 2000 rieben sich die Abgeordneten. An diesem Tag trat ein Erlass in Kraft, der die Diskriminierung homosexueller Soldatinnen und Soldaten formal beendete.
Heute beschließt der #Bundestag das Rehabilitierungsgesetz ??????????#SoldRehaHomG. Das Gesetz bleibt weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. Dazu ist @SvenBaering, Vorsitzender von #QueerBw, im Interview mit der @tagesschau. #bunteTruppe#queer@BMVg_Bundeswehr https://t.co/ejVfYSM0f3— QueerBw (@QueerBw) May 20, 2021
Heute beschließt der #Bundestag das Rehabilitierungsgesetz ??????????#SoldRehaHomG. Das Gesetz bleibt weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. Dazu ist @SvenBaering, Vorsitzender von #QueerBw, im Interview mit der @tagesschau. #bunteTruppe#queer@BMVg_Bundeswehr https://t.co/ejVfYSM0f3
„Unrecht aus 1999 wird entschädigt, aus 2001 nicht? Das macht doch keinen Sinn“, sagte etwa der FDP-Parlamentarier Alexander Müller. Er forderte gleiche Behandlung aller Fälle und eine höhere finanzielle Entschädigung.
Auch Tobias Lindner (Bündnis 90/Die Grünen) übte Kritik am Stichtag. „Diskriminierung endet nicht mit Inkrafttreten eines Erlasses“, so der Abgeordnete. Der Gesetzentwurf sei ein wichtiger Schritt, können in dieser Sache aber nicht der Schlusspunkt sein.
„Heute ist ein guter Tag für die Bundeswehr“, sagte Matthias Höhn (Die Linke). Das Rehabilitationsgesetz sei ein großer Erfolg für die betroffenen Soldatinnen und Soldaten. „Es muss uns aber beschämen, dass diese Diskriminierung über Jahrzehnte angehalten hat“, so Höhn. Auch er kritisierte die Stichtagsregelung zum 3. Juli 2000.
Soldatenentschädigungsgesetz soll Versorgung Wehrdienstbeschädigter auf ein neues Fundment stellen
Zeitgleich wurde vom Parlament ein Gesetz verabschiedet, das eine bessere Versorgung und höhere Entschädigungen für wehrdienstbeschädigte Soldaten verspricht. Mit dem „Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts“, kurz Soldatenentschädigungsgesetz (SEG), soll die Versorgung wehrdienstbeschädigter Bundeswehrangehöriger auf ein neues Fundament gestellt werden. Das Gesetz sieht höhere Entschädigungen für Betroffene und Hinterbliebene, mehr Transparenz beim Ausgleich beruflicher Nachteile sowie die Erbringung von Heil- und Rehabilitationsleistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung vor.
Vor den Abgeordneten des Bundestages sagte Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer, man hätte dieses Gesetz auch „das starke Fürsorgegesetz“ nennen können. „Es liegt in unserer Fürsorgepflicht dafür zu sorgen, dass diejenigen, die während ihres Dienstes an Körper und Seele versehrt werden, abgesichert sind und die bestmögliche Unterstützung erfahren“, sagte die Ministerin. Der SPD-Verteidigungspolitiker Eberhard Brecht ergänzte: „Wir verstehen Bundeswehr als Parlamentsarmee. Das heißt, dass wir nicht nur über Einsätze beraten und entscheiden, sondern auch, dass wir eine Fürsorgepflicht haben.“ Bei Wehrdienstbeschädigungen müsse der Dienstherr für seine Soldatinnen und Soldaten da sein.
Im Paket wurde nun auch das kostenlose Bahnfahren für Soldatinnen und Soldaten in Uniform gesetzlich verankert, auch dieser Punkt wurde von den meisten Abgeordneten begrüßt. „Ich finde es gut, dass Soldaten, die einer besonderen Gefahr ausgesetzt werden, diese Anerkennung auch von uns bekommen“, sagte Brecht.
Die Gesetzesvorlage wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
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