70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Kampfschwimmer und andere spezialisierte Kräfte können sich über Zulagen bis zu 1125 Euro freuen Foto: Bundeswehr
Berlin. Wir bohren dicke Bretter – und wir haben Erfolg damit: Höhere Zulagen für die, die die ganz harten Jobs machen!
Aber der Reihe nach: Der DBwV-Fachbereichsvorsitzende für Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht, Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer, hat lange und konstruktive Gespräche in den Ministerien der Verteidigung und des Innern geführt und dabei echte Überzeugungsarbeit geleistet. Das Ergebnis: Am 29. März hat die die Bundesregierung die elfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung verabschiedet. Sie enthält deutliche Verbesserungen – und setzt Verbandsforderungen um.
Die Verordnung sieht beispielsweise eine neue Zulage für spezialisierte Kräfte der Bundeswehr vor. Soldaten in einer Verwendung für Einsatzaufgaben der spezialisierten Kräfte des Heeres mit erweiterter Grundbefähigung, der Spezialoperationen-Bootsteams, der spezialisierten ABC-Abwehrkräfte oder der luftlandefähigen Komponente für den elektronischen Kampf zur Nahunterstützung im Einsatz werden künftig eine Zulage in Höhe von 500 Euro erhalten.
Noch mehr bekommen Kommandosoldaten und Kampfschwimmer, die für Einsatzaufgaben der Spezialkräfte der Bundeswehr tätig sind: Sie erhalten zukünftig eine monatliche Zulage von 1125 Euro. Weitere Änderungen sind durch eine neue Zulage für Ausbilder im Feuerwehrdienst der Bundeswehr oder zum Beispiel eine Neugestaltung der Zulagen im Bereich der Kranken- und Gesundheitspflege enthalten.
Hartmut Schönmeyer zeigte sich zufrieden: „Mit den Verbesserungen ist es möglich, besondere Belastungen abzugelten und solche Tätigkeiten auch für potentiellen Nachwuchs attraktiver zu gestalten“. Zugleich mahnte er an: „Diese Verbesserungen sind nur ein Schritt auf dem richtigen Weg. Die besonderen Gefährdungen und Einschränkungen in der allgemeinen Lebensführung rechtfertigen und erfordern weitere Anpassungen von Erschwerniszulagen, um die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr zu gewährleisten.“
Da es sich bei der Verordnung um ein Gesetz im „materiellen Sinne“ handelt, ist eine Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich. Die Konkurrenzregelung zu anderen Zulagen und weitere Änderungen befinden sich momentan noch in der Prüfung. Wann die Änderungen in Kraft treten und wann mit einer Auszahlung zu rechnen ist, steht deshalb noch nicht fest.
Was dagegen eindeutig feststeht: Die „kleinen Kampfgemeinschaften“ in der Truppe können sich jederzeit auf die „große Kampfgemeinschaft“ DBwV verlassen – und zwar felsenfest!
Gemeinsam sind wir unschlagbar!
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