70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Im Bundesministerium des Innern nahmen Vertreter des DBwV an Gesprächen zur Sanitätsdienstvergütungsverordnung teil. Foto: dpa
Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer, Vorsitzender Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im DBwV-Bundesvorstand, und Oberstabsfeldwebel Stefan Sprengers, Vorsitzender Sanitätsdienst, haben am 26. Juli am Beteiligungsgespräch zur Sanitätsdienstvergütungsverordnung im Bundesministerium des Innern teilgenommen.
Das Gespräch in freundlicher Atmosphäre diente dem Austausch der Rechtspositionen. Klar ist, dass die Sanitätsdienstvergütungsverordnung die Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaftsdienste von Sanitätspersonal in Bundeswehrkrankenhäusern besoldungsrechtlich regeln soll und eine Verbesserung des Status quo darstellt. Die Verordnung wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 gelten. Zu den Einzelheiten wird der Deutsche BundeswehrVerband zeitnah in seinem Verbandsmagazin berichten.
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