Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Im Bundesministerium des Innern nahmen Vertreter des DBwV an Gesprächen zur Sanitätsdienstvergütungsverordnung teil. Foto: dpa
Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer, Vorsitzender Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht im DBwV-Bundesvorstand, und Oberstabsfeldwebel Stefan Sprengers, Vorsitzender Sanitätsdienst, haben am 26. Juli am Beteiligungsgespräch zur Sanitätsdienstvergütungsverordnung im Bundesministerium des Innern teilgenommen.
Das Gespräch in freundlicher Atmosphäre diente dem Austausch der Rechtspositionen. Klar ist, dass die Sanitätsdienstvergütungsverordnung die Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaftsdienste von Sanitätspersonal in Bundeswehrkrankenhäusern besoldungsrechtlich regeln soll und eine Verbesserung des Status quo darstellt. Die Verordnung wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2016 gelten. Zu den Einzelheiten wird der Deutsche BundeswehrVerband zeitnah in seinem Verbandsmagazin berichten.
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