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Soldaten, die in Verwendungen mit herausragenden militärischen Fähigkeiten sind, will der Dienstherr künftig öfter und genauer überprüfen. Foto: Bundeswehr/Jana Neumann
Soldatinnen und Soldaten, die in Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen sind, sollen nach dem Willen von Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer öfter und intensiver überprüft werden. Ein entsprechendes Gesetz, das die Verkürzung der zeitlichen Intervalle für Sicherheitsüberprüfungen vorsieht, wurde heute vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht.
Bislang erfolgt nach Paragraf 17 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes in der Regel nach Ablauf von fünf Jahren eine Aktualisierung der Sicherheitserklärung, nach Ablauf von zehn Jahren ist eine Wiederholungsüberprüfung durchzuführen. Diese Intervalle sollen nun verkürzt werden: Die Aktualisierung der Sicherheitserklärung soll künftig nach 30 Monaten erfolgen sowie die Wiederholungsprüfung nach Ablauf von fünf Jahren durchgeführt werden.
Das BMVg begründet diese Maßnahmen mit dem Gefahrenpotential, das aus bestimmten Verwendungen und deren Wirkfähigkeiten resultiert. Verwendungen, die in erheblichem Maße mit herausragenden militärischen Fertigkeiten und Fähigkeiten wie etwa Kampftechniken, Methoden der Informationsbeschaffung, der Infiltration und der Sabotage sowie der militärischen Taktik und der Führung von Cyberoperationen verbunden sind, seien als besonders sicherheitsempfindlich zu qualifizieren, heißt es auf der Homepage des BMVg. Welche Verwendungen besonders hohen Sicherheitsanforderungen unterliegen, soll in einer Rechtsverordnung festgelegt werden.
Auch qualitativ werden die Überprüfungen verschärft: Für den oben beschriebenen Personenkreis soll künftig eine intensivierte erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen Anwendung finden. Im Gegensatz zu der einfachen und der erweiterten Sicherheitsüberprüfung werden bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen Referenz- und Auskunftspersonen der betroffenen Person durch die mitwirkende Behörde befragt und damit das soziale Umfeld überprüft. Die Maßnahmen kommen auch bei der intensivierten erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen von Soldatinnen und Soldaten zum Tragen.
Für die intensivierte erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen sind zudem die Befragung der zu überprüfenden Soldatinnen und Soldaten sowie weiterer Personen vorgesehen. Auch im Internet und in den Sozialen Medien wird dabei genauer nach Auffälligkeiten Ausschau gehalten.
Zudem schafft der Gesetzentwurf eine Rechtsgrundlage im Reservistengesetz: So kann der Dienstherr künftig auch bei Reservistinnen und Reservisten eine einfache Sicherheitsüberprüfung durchführen. Damit soll verhindert werden, dass Reservedienstleistende, bei denen Bedenken bestehen, Zugang zu Waffen und Munition erhalten.
Der heute vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundestags.
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