70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Weiterentwicklung der Beteiligungsrechte
Was der Betriebsrat in einem zivilen Unternehmen ist, sind die Personalräte und Vertrauenspersonen in der Bundeswehr.
In der Bundeswehr herrscht noch das duale System vor. In den sogenannten personalratsfähigen Dienststellen wählen die Soldaten eigene Vertreter in den dann zivil/militärisch gemischten Personalrat, in den beweglichen Einheiten gibt es Vertrauenspersonen. Als Faustformel gilt: Alles, was „kämpft, fliegt oder schwimmt“ hat Vertrauenspersonen.Diese Mitbestimmung ist eine Stärke! Sie bedeutet Teilhabe an Entscheidungsprozessen, gelebte Innere Führung und die Wahrnehmung demokratischer Rechte, ohne die militärische Hierarchie in Frage zu stellen. Davon profitieren die Streitkräfte.
Mit Blick auf die großen Veränderungen, die diese Freiwilligenarmee derzeit gerade in sozialen Verbesserungen erfährt, ist es naheliegend, dass auch die Mitarbeitervertretung und insbesondere deren für den zivilen Anteil selbstverständliche Rechte weitestgehend auf die Soldaten übertragen werden können.
Die anstehende Novelle des Soldatenbeteiligungsgesetzes verbessert die Mitbestimmung und ist ein richtiger und guter Weg nach vorn.
Für den Vorsitzenden Fachbereich Beteiligungsrechte, Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert, ist jetzt nach Ende der Frist für die Verbändebeteiligung der Zeitpunkt gekommen, im Gespräch mit Parlamentariern für die Umsetzung der vielen Verbesserungen zu werben.
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