Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
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Antrittsbesuch bei L92
AG X: Vier Jahre, viele Erfolge – Ergebnisse, die wirken
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„Viele haben mich für verrückt erklärt, aber mein Entschluss stand felsenfest.“
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„Ich suche Kameraden, denen ich ohne Vorbehalte vertrauen kann.“
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Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
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Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
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Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Countdown zur Hauptversammlung: Genau hinschauen und nachrechnen
Auf dem Weg zur Hauptversammlung 2025 – Wir gestalten mit!
Bildergalerie: Gesichter der Hauptversammlung
Düsseldorf. Im Spionage-Prozess gegen einen entlassenen Reserveoffizier der Bundeswehr wird das Düsseldorfer Oberlandesgericht an diesem Freitag (9.30 Uhr) das Urteil verkünden. Die Bundesanwaltschaft hat zwei Jahre Haft auf Bewährung gegen den 65-Jährigen beantragt. Zudem soll er 25.000 Euro zahlen.
Der Angeklagte habe dem russischen Geheimdienst GRU jahrelang Informationen geliefert, besonders über das Reservistenwesen der Bundeswehr. Der Verteidiger des 65-jährigen Deutschen fordert dagegen einen Freispruch. Keine der weitergegebenen Informationen sei geheim gewesen, sondern alles öffentlich zugänglich.
Die Versendung der Dokumente an einen russischen Militärattaché hatte der Angeklagte umfassend eingeräumt. «Ich wollte eine Brücke bauen, nie hatte ich eine böse Absicht», hatte er in seinem Schlusswort beteuert.
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