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Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
„Wir haben erhebliche Lücken im europäischen Verteidigungsbereich"
Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 und Finanzplanung bis 2030
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
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Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
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Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Düsseldorf. Im Spionage-Prozess gegen einen entlassenen Reserveoffizier der Bundeswehr wird das Düsseldorfer Oberlandesgericht an diesem Freitag (9.30 Uhr) das Urteil verkünden. Die Bundesanwaltschaft hat zwei Jahre Haft auf Bewährung gegen den 65-Jährigen beantragt. Zudem soll er 25.000 Euro zahlen.
Der Angeklagte habe dem russischen Geheimdienst GRU jahrelang Informationen geliefert, besonders über das Reservistenwesen der Bundeswehr. Der Verteidiger des 65-jährigen Deutschen fordert dagegen einen Freispruch. Keine der weitergegebenen Informationen sei geheim gewesen, sondern alles öffentlich zugänglich.
Die Versendung der Dokumente an einen russischen Militärattaché hatte der Angeklagte umfassend eingeräumt. «Ich wollte eine Brücke bauen, nie hatte ich eine böse Absicht», hatte er in seinem Schlusswort beteuert.
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