Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Mama, warum hast du eine Uniform?
Eine Frau, die mutig für ein anderes Leben kämpfte
Kameradschaft und Selbstverständnis
„Die Bundeswehr braucht eine Revolution“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Düsseldorf. Im Spionage-Prozess gegen einen entlassenen Reserveoffizier der Bundeswehr wird das Düsseldorfer Oberlandesgericht an diesem Freitag (9.30 Uhr) das Urteil verkünden. Die Bundesanwaltschaft hat zwei Jahre Haft auf Bewährung gegen den 65-Jährigen beantragt. Zudem soll er 25.000 Euro zahlen.
Der Angeklagte habe dem russischen Geheimdienst GRU jahrelang Informationen geliefert, besonders über das Reservistenwesen der Bundeswehr. Der Verteidiger des 65-jährigen Deutschen fordert dagegen einen Freispruch. Keine der weitergegebenen Informationen sei geheim gewesen, sondern alles öffentlich zugänglich.
Die Versendung der Dokumente an einen russischen Militärattaché hatte der Angeklagte umfassend eingeräumt. «Ich wollte eine Brücke bauen, nie hatte ich eine böse Absicht», hatte er in seinem Schlusswort beteuert.
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